Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Nachname für 14 - und 16- jährige Söhne nach erneuter Heirat?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuer Nachname für 14 - und 16- jährige Söhne nach erneuter Heirat?

Mitglied inaktiv

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Ich habe zwei Söhne ( 14 und 16 Jahre alt ) aus geschiedener Ehe. Der Vater der beiden Kinder hat mit mir das gemeiname Sorgerecht.Die Kinder leben bei mir und meinem neuen Mann. Wir haben geheiratet und die Kinder möchten den neuen Familiennamen annehmen. Ab welchem Alter dürfen die Kinder selbst entscheiden wie sie heißen möchten?Ich muss hinzufügen das der Kindsvater sich dagegen entscheiden wird, nur um mich zu ärgern. Wie ist der Werdegang damit die Kinder den neuen Namen tragen dürfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso "um Sie zu ärgern"? Warum soll er zustimmen, dass die Kinder den Namen eines anderen Mannes bekommen, mit dem sie nicht verwandt sind? Und auf den Namen des leiblichen Vaters dafür verzichten? Das werden sie gegen seinen Willen auch vor keinem Gericht durchbekommen. Liebe Grüße, NB


Pamo

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Da der KV sorgeberechtigt ist, geht es nur mit seiner Einwilligung. Zudem müssen die Kinder auch einwilligen wenn sie älter als 14 Jahre sind.


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