milena1978
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis 20.10. in Elternzeit für mein 1. Kind. Zum 14.8. möchte ich diese Elternzeit jedoch vorzeitig beenden, weil am 15.8. der Mutterschutz für mein 2. Kind beginnt. Meine Fragen: 1. Da Sie immer sagen, die Elternzeit kann formlos beendet werden - wäre das dann auch per Mail rechtskräftig? 2. Ich habe durch den neuen Mutterschutz für Kind 2 ja noch rund 2 Monate Elternzeit für Kind 2 "übrig". Der Arbeitgeber hatte seinerzeit vorläufig abgelehnt, dass ich Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag von Kind 1 übertrage. Muss ich die 2 Monate also nun verfallen lassen oder habe ich gute Chancen, diese aus billigem Ermessen an die neue Elternzeit dranhängen zu können? 3. Ich möchte für Kind 2 zunächst 2 Jahre Elternzeit nehmen, dann eventuell noch das 3. Jahr dranhängen. Wo müsste ich beim Antrag auf Übertragung der 2 Restmonate von Kind 1 diese "einfügen"? An die ersten 2 Jahre dranhängen? Oder gar erst an die 3 Jahre? Vielen Dank! milena1978
Hallo, 1. Würde ich nicht machen 2. Sie können ja einen neuen Antrag stellen, ein Anspruch besteht aber nicht 3. Wenn Sie bei Kind 2 2 Jahre beantragen haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr. die Monate die sie zwischendrin von Kind 1 nehmen, Besteht kein Anspruch Liebe Grüße, NB
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Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...
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Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
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