Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebentätigkeit/Elternzeit/ Vollzeitjobangebot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nebentätigkeit/Elternzeit/ Vollzeitjobangebot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, da ich bisher bei meiner Recherche keine Antwort auf meine Fragen bekommen habe richte ich die Fragen nun mal an Sie , vielleicht wissen Sie ja weiter.? Wenn man noch in Elternzeit ist und einer Nebentätigkeit auf 165€ Basis nachgeht dann aber eine Vollzeitstelle angeboten bekommt die man kurzfristig antreten kann. Muß man sich in so einem Fall an die Kündigungsfrist halten und kann somit den Vollzeitjob nicht annehmen ? Oder gibt es da spezielle Regelungen ? Die Vermittlerin bei der Agentur für Arbeit sagt der Vollzeitjob geht vor - aber begeht man dann nicht Vertragsbruch ? Und wie verhält sich das zum Elterngeld ( im 2. Jahr ) der Anspruch verfällt ja bestimmt (was ich für einen Vollzeitjob gern in Kauf nehme) aber muß man dann eventuell etwas zurückerstatten ? Ich hoffe ich habe es verständlich geschildert. Mit freundlichen Grüßen Anni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie müssen die normalen Kü-Fristen beachten 2. Mit dem VZ-Job endet die EZ Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem. Ich bin im Moment in EZ. Neue EZ fürs 2.Jahr ist schon beim AG beantragt und genehmigt. Ich möchte während der EZ in Teilzeit bei anderem AG arbeiten. 30 Std. Wo. Der alte Arbeitgeber möchte den Vertrag vom Neuen Arbeitgeber haben und ich soll den neuen Job als Nebentätigkeit anmelden. Da würde ...

Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine freiberufliche Nebentätigkeit mit schriftlichem Einverständnis durch meinen Arbeitgeber. Darf ich diese dann auch (ohne erneute Genehmigung) in der Elternzeit weiterführen? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Herzliche Grüße Maja

Guten Tag! Ich bin mit unserem zweiten Kind Schwanger und möchte Wissen, ob es einen Weg gibt meinen Bemessungszeitraum aus dem Jahr 2017 zu erhalten. Für einen besseren Überblick, habe ich mal die verschiedenen Ereignisse aufgelistet: Jan - Dez 2017 Angestellt Okt 2018 - Mutterschutz 1. Kind Nov 2018 - Mutterschutz 1. Kind Dez 2018 - ...

Liebe Frau Bader, Momentan bin ich schwanger und habe Entbindung Ende November. Ich bin hauptberuflich Angestellte und habe mich erst Mitte Dezember 2020 zusätzlich mit einer Nebentätigkeit als Beraterin selbstständig gemacht. In diesem Zeitraum (Mitte Dez-Ende Dez 2020) waren meine Bruttoeinkünfte 580 Euro. Durch diese Nebentätigkeit-Anme ...

Guten Tag, ich bin noch sehr früh in meiner Schwangerschaft habe ich mich aber jetzt bereits einmal zur Elternzeit schlau gemacht und folgendes Problem bei mir festgestellt: Im Januar 2021 war ich für einen Monat projektbedingt angestellt, bevor ich dann ab 22. Februar bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt bin. Mein Mann arbeitet seit April 20 ...

Liebe Frau Bader, ich befinde mich in zwei Beschäftigungsverhältnissen (Hauptarbeitgeber + Minijob als genehmigte Nebentätigkeit). Ich werde bei meinem Hauptarbeitgeber 18 Monate EZ ohne Beschäftigung beantragen, möchte aber nach 6 Monaten meine Nebentätigkeit auf Minijobbasis wieder aufnehmen. Muss ich die Aufnahme des Minijobs während der E ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aufgrund meiner Kliniktätigkeit ein ärztliches BV erteilt bekommen. Aufgrund der stressigen Arbeitsbedingungen habe ich immer auf der Arbeit Krämpfe bekommen und teilweise Blutungen. Nebenbei mache ich noch die Weiterbildung zur Psychotherapeutin. Dort habe ich die Beschwerden nicht. Ich kann dort die Arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin eine Psychologische Psychotherapeutin und befinde mich derzeit noch in Aus-/ bzw. Weiterbildung. Aktuell habe ich einen 60% -Vertrag in einer Psychiatrie (dieser hat mit meiner Weiterbildung nichts zu tun). Die restlichen 40% arbeite ich als Selbstständige in meinem Ausbildungsinstitut um die 600 Stunden ambulan ...

Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmal ...

Guten Morgen Frau Bader, ich bin aktuell im zweiten Elternzeitjahr und dieses ohne Elterngeld. Nunmehr möchte ich gerne einer selbstständigen Tätigkeit im Kleingewerbe nachgehen. Auf wieviel Arbeitststunden ist diese Tätigkeit begrenzt? Gibt es hier auch nur ein max. an Verdienst? Muss der Verdienst auch dem Arbeitgeber gemeldet werden? Was ist ...