Mitglied inaktiv
Hallo, Frau Bader! Ich bin noch bis Ende 2008 in der Elternzeit (das ist das 3. Jahr). Jetzt habe ich Aussicht auf eine Nebenbeschäftigung (abends und an den Wochenenden) bei einer anderen Firma auf Honorarbasis, diese Beschäftigung ist kurzzeitig. Mein AG muss zustimmen, das ist mir bekannt. Folgende Fragen: 1. Wenn ich zum Ende der EZ fristgerecht kündige (ich werde da nicht wieder arbeiten können), habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder verfällt der wegen der Nebenbeschäftigung? 2. Hat man überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man nach EZ nur Teilzeit arbeiten kann? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, 1. Es gibt Teil-ArbGeld I, problematisch isz die Eigenkündigung. 2.Nur anteilig. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
2. du hast anspruch auf arbeitlosengeld .. allerdings nicht auf das komplette... da du ja nur teilzeit arbeiten kannst.
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Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihren großartigen Einsatz in diesem Forum!! Ich versuche, mich kurz zu fassen. Ich bin aktuell in Elternzeit ohne Einkünfte (im 2. Lebensjahr unserer Tochter). Es besteht erneuter Kinderwunsch und sollte sich dieser erfüllen, dann würde ich zum Zeitpunkt des Auslaufens der Elternzeit (sind nur ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
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