Mitglied inaktiv
Hallo, Frau Bader! Ich bin noch bis Ende 2008 in der Elternzeit (das ist das 3. Jahr). Jetzt habe ich Aussicht auf eine Nebenbeschäftigung (abends und an den Wochenenden) bei einer anderen Firma auf Honorarbasis, diese Beschäftigung ist kurzzeitig. Mein AG muss zustimmen, das ist mir bekannt. Folgende Fragen: 1. Wenn ich zum Ende der EZ fristgerecht kündige (ich werde da nicht wieder arbeiten können), habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder verfällt der wegen der Nebenbeschäftigung? 2. Hat man überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man nach EZ nur Teilzeit arbeiten kann? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, 1. Es gibt Teil-ArbGeld I, problematisch isz die Eigenkündigung. 2.Nur anteilig. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
2. du hast anspruch auf arbeitlosengeld .. allerdings nicht auf das komplette... da du ja nur teilzeit arbeiten kannst.
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