VSLB
Hallo Frau Bader, ich hätte auch eine Frage bezüglich der Namensänderung meines Sohnes. Er hat den Namen seines Vaters und ich würde es gerne ändern lassen. Wir waren nie verheiratet. Ich habe das alleinige Sorgerecht und mein Kind wohnt auch bei mir also sieht er den Vater nur ab und zu ein paar Stunden die Woche. Ich erledige ALLES was mit ihm meinem Sohn zu tun hat. Es ist sehr störend ständig mit dem Namen des Vaters angesprochen zu werden und letztes Jahr wo wir in Urlaub gefahren sind, musste ich sogar eine Einverständniserklärung vom Vater vorzeigen die auch noch notariell beurkundet werden musste. Es ist einfach viel vorteilhafter für mich wenn er meinen Namen hätte. Wie stehen meine Chancen ohne Einwilligung des Vaters? Er wäre damit sicherlich nicht einverstanden Lg und danke schon mal
Hallo, sorry, das hätten Sie sich eher überlegen müssen - Sie haben damals ja eingewilligt. Jetzt kann man es nicht mehr ändern (nur in Härtefällen). Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Ohne Einverständnis gleich Null. Mit Einverständnis auch nur bei 70% etwa, denn auch da muss gut begründet werden. Patchworkzeitalter, das heisst verschiedene Namen sind keine Seltenheit und Besonderheit mehr. Hol Dir eine Negativbescheinigung beim Jugendamt vor Reisen, das bescheinigt alleiniges Sorgerecht.
Pamo
Du brauchst keine Einverständniserklärung des Vaters bei Reisen, die Negativbescheinigung ist vollkommen ausreichend. Die Namensgebung ist nicht einfach änderbar.
Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann hatte bei seinem Sohn keinerlei Mitspracherecht, die Mutter hat alleiniges Sorgerecht und der Junge bekam den Namen ihres neuen Mannes. Ist allerdings schon ein paar Jahre her. Viele Grüße
Sternenschnuppe
Dann hatte der Sohn aber vorher auch den Namen der Mutter, richtig ? Nur in der Kombi alleiniges Sorgerecht + Namen der Mutter muss der Vater nicht gefragt werden. In allen anderen Kombinationen muss er zustimmen.
Mitglied inaktiv
ja stimmt
VSLB
Fehler macht jeder mal und im nachhinein kann man immer sagen, dass man sich das hätte eher überlegen sollen aber ist leider nun mal nicht so. Wie siehts aus mit einem Doppelnamen? Das müsste ja theoretisch gehen oder?
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