Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensänderung bei Geburt eines weiteren Kindes?

Frage: Namensänderung bei Geburt eines weiteren Kindes?

flowers

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Lebenspartner nun 3 Kinder. Für die ersten beiden haben wir eine Sorgeerklärung abgegeben und die Kinder tragen meinen Nachnamen. Die Frist zur Änderung des Nachnamens ist bereits verstrichen. Nun wollen wir die Namenserklärung für unser Neugeborenes beim Standesamt abgeben (leben in Bremen), wegen der Geburtsurkunde. Meine Frage: Kann man für das Neugeborene jetzt den Nachnamen meines Lebenspartners geben? Oder geht es nicht, weil die anderen ja bereits meinen Namen haben? Oder kann man jetzt wieder die Namen von allen dreien ändern lassen? Danke schon mal für Ihre Hilfe :-) LG flowers


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, das geht nicht. Alle Kindern mit den gleichen Eltern tragen den gleichen Nachnamen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Leichteste Variante, heiratet einfach. Muss man ja kein großes TamTam machen. Dann könnt ihr einen Familiennamen neu festlegen und den bekommen dann alle Kinder. Jetzt aktuell würde Nr3 auch deinen Namen bekommen, da bisher dein Name für euch als "Familienname" gilt. Vorausgesetzt ist, alle 3 Kinder haben den gleichen Vater. Schau mal in die Sorgerechtvereinbarung oder in die Vaterschaftsanerkennung, da steht auch drin das ihr euch auf den Nachnamen für alle !! gemeinsame Kinder geeinigt habt. Hochzeit würde da die Karten halt neu mischen. Und, denk dran, sollte eure Beziehung auseinander gehen, ihr es aber wider Erwartung geschafft habt Nr3 seinen Nachnamen zu geben, dann könntest Du im Fall der Trennung dieses nicht wieder Rückgängig machen. Du hättest dann 2 Kinder mit deinem Nachnamen und 1 Kind mit seinem. Nach einer Hochzeit hätten auch im Fall der Trennung eben alle 3 Kinder den gleichen und du könntest für dich entscheiden, bleibst Du beim Nachnamen des Exmannes oder nimmst deinen Mädchennamen an. oder, im Fall der Fälle das du dich bei der Hochzeit für einen Doppelnamen entschieden hast, eben bei dem.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wie Dany schrieb. Gleiche Eltern, gleicher Name. Steht auf den Unterlagen auch drauf.


la-floe

Beitrag melden

hi, ich hab 2 Kinder vom selben Vater (natürlich eingetragen ;-)) mit verschiedenen Nachnamen. Geht also. floe


desireekk

Beitrag melden

Dann hat vermutlich das Standesamt geschlafen... ... oder es liegen besondere Bedingungen vor (versch. Sorgerecht?) Denn es Gilt BGB § 1617 Abs 1 Gruss D


la-floe

Beitrag melden

Das Standesamt hat nicht geschlafen, das ist eine Grauzone bei ASR. floe


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die Namensgebung beim ersten Kind ist bindend für alle weiteren gemeinsame Kinder der Eltern. Da steht nix von Sorgerecht und fällt ja spätestens bei der Anerkennung auf. Aber wie mit der Namensänderung, einige SB sehen das lockerer, andere halten sich ans Gesetz.


la-floe

Beitrag melden

die Vaterschaftsanerkennung war in beiden Fällen vorgeburtlich. Also war der Standesbeamtin von Kind 2 auh klar, dass es derselbe Vater ist wie bei Kind 1. floe


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Aber ihm war offenbar nicht klar dass das Kind dann heissen muss wie das erste Kind. Nur weil es bei Dir klappte heisst es ja nicht dass es erlaubt war.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ist das Korrekt, habe 2 Kinder, erwarte 3. Kind vom Kindsvater, den ich bald heirate, Geburt ist auch nächsten monat. Standesamt rät zu Nachnamenübernahme des Kindsvater bei Geburt. Ist das ok oder sollen wir warten bis wir geheiratet haben, dauert auch noch ca. 7 Monate. Oder bekäme ich wegen dem Nachnamen ein Problem beim ALG 2, den ich weiter bi ...

Hallo Frau Bader, mein Frage ist: ich bin noch verheiratet und lebe in Trennung. Wenn nichts dazwischen kommt werde ich am 10.01.08 geschieden. Zur Zeit bin ich schwanger von meinem jetzigen Freund, das Kind soll anfang März zur Welt kommen. Nach meiner Scheidung wollte ich so schnell wie möglich meinen Mädchennamen wieder annehmen, damit das K ...

Hallo , ich bin seit April 2014 geschieden und rechtskräftig ist das Urteil seit Mai 2014. aus der Ehe entspringen 2 Kinder (8 & 10J) meine Ex-Frau trägt noch meinen Nachnamen und hat jetzt (vor 2 Wochen) Zwillinge zur Welt gebracht die nicht meine sind weil wir schon seit oktober 2010 getrennt leben. diese besagten Zwillinge tragen blöderweis ...

Hallo Frau Bader, liebe Community, ich würde gerne Ihren / euren Rat hören: Mein Partner und ich erwarten ein (Wunsch)Baby - für mich das erste, für meinen Partner das dritte. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe. Wir sind nicht verheiratet, haben aber vor zwei Wochen die Vaterschaft anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lass ...

Schönen guten Abend Frau Bader, Ich habe eine Frage: mein Bruder und seine Freundin haben ein gemeinsames Kind. Er hat jetzt das Sorgerecht, Vaterschaftserkennung und Namensänderung beantragt, aber seine Freundin ist nicht einverstanden dass sein Sohn der Name von meinem Bruder ab jetzt bekommt. Was passiert wenn der Mutter der Namensänderun ...

Hallo, haben Sie Erfahrung mit dem Streitwerten bei Klagen wegen Mängeln in der Selbstbestimmungsaufklärung bei der Geburt? Mein Sohn wurde per Kaiserschnitt geboren. Ich bin selbst Medizinjuristin, aber nicht als Anwältin tätig und mein Referendariat ist schon ein paar Jahre her. Ich überlege zu Klagen, weil man mir verschiedene weniger invasi ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mein Kind in der 36. SSW nicht lebend entbunden. Wie beeinflusst das meinen Mutterschutz? Sind es noch 8 Wochen seit dem Tag der Entbindung oder stehen mir die 14 Wochen in Gänze zu

Guten Tag Frau Bader,  ich habe heute diese Nachricht von meiner Krankenkasse erhalten: "Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz ab 01.06.2025 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 MuSchG geregelten Verlängerungstatbestände nicht bei Totgeburten gelten. Folglich kann bei einer Totgeburt eine Verlängerung der Mutterschutzfriste ...

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...