Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensänderung bei Geburt eines weiteren Kindes?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensänderung bei Geburt eines weiteren Kindes?

flowers

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Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Lebenspartner nun 3 Kinder. Für die ersten beiden haben wir eine Sorgeerklärung abgegeben und die Kinder tragen meinen Nachnamen. Die Frist zur Änderung des Nachnamens ist bereits verstrichen. Nun wollen wir die Namenserklärung für unser Neugeborenes beim Standesamt abgeben (leben in Bremen), wegen der Geburtsurkunde. Meine Frage: Kann man für das Neugeborene jetzt den Nachnamen meines Lebenspartners geben? Oder geht es nicht, weil die anderen ja bereits meinen Namen haben? Oder kann man jetzt wieder die Namen von allen dreien ändern lassen? Danke schon mal für Ihre Hilfe :-) LG flowers


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das geht nicht. Alle Kindern mit den gleichen Eltern tragen den gleichen Nachnamen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Leichteste Variante, heiratet einfach. Muss man ja kein großes TamTam machen. Dann könnt ihr einen Familiennamen neu festlegen und den bekommen dann alle Kinder. Jetzt aktuell würde Nr3 auch deinen Namen bekommen, da bisher dein Name für euch als "Familienname" gilt. Vorausgesetzt ist, alle 3 Kinder haben den gleichen Vater. Schau mal in die Sorgerechtvereinbarung oder in die Vaterschaftsanerkennung, da steht auch drin das ihr euch auf den Nachnamen für alle !! gemeinsame Kinder geeinigt habt. Hochzeit würde da die Karten halt neu mischen. Und, denk dran, sollte eure Beziehung auseinander gehen, ihr es aber wider Erwartung geschafft habt Nr3 seinen Nachnamen zu geben, dann könntest Du im Fall der Trennung dieses nicht wieder Rückgängig machen. Du hättest dann 2 Kinder mit deinem Nachnamen und 1 Kind mit seinem. Nach einer Hochzeit hätten auch im Fall der Trennung eben alle 3 Kinder den gleichen und du könntest für dich entscheiden, bleibst Du beim Nachnamen des Exmannes oder nimmst deinen Mädchennamen an. oder, im Fall der Fälle das du dich bei der Hochzeit für einen Doppelnamen entschieden hast, eben bei dem.


Sternenschnuppe

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Wie Dany schrieb. Gleiche Eltern, gleicher Name. Steht auf den Unterlagen auch drauf.


la-floe

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hi, ich hab 2 Kinder vom selben Vater (natürlich eingetragen ;-)) mit verschiedenen Nachnamen. Geht also. floe


desireekk

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Dann hat vermutlich das Standesamt geschlafen... ... oder es liegen besondere Bedingungen vor (versch. Sorgerecht?) Denn es Gilt BGB § 1617 Abs 1 Gruss D


la-floe

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Das Standesamt hat nicht geschlafen, das ist eine Grauzone bei ASR. floe


Sternenschnuppe

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Die Namensgebung beim ersten Kind ist bindend für alle weiteren gemeinsame Kinder der Eltern. Da steht nix von Sorgerecht und fällt ja spätestens bei der Anerkennung auf. Aber wie mit der Namensänderung, einige SB sehen das lockerer, andere halten sich ans Gesetz.


la-floe

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die Vaterschaftsanerkennung war in beiden Fällen vorgeburtlich. Also war der Standesbeamtin von Kind 2 auh klar, dass es derselbe Vater ist wie bei Kind 1. floe


Sternenschnuppe

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Aber ihm war offenbar nicht klar dass das Kind dann heissen muss wie das erste Kind. Nur weil es bei Dir klappte heisst es ja nicht dass es erlaubt war.


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