Senorina
Hallo Frau Bader, liebe Community, ich würde gerne Ihren / euren Rat hören: Mein Partner und ich erwarten ein (Wunsch)Baby - für mich das erste, für meinen Partner das dritte. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe. Wir sind nicht verheiratet, haben aber vor zwei Wochen die Vaterschaft anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen. Nun geht es um den Nachnamen des Kleinen. Leider muss ich sagen, dass unsere Beziehung ziemlich kriselt, die Kinder aus seiner ersten Ehe (sind die Hälfte der Woche bei uns) wollen den Kleinen nicht und mein Partner hat mir auch während der Schwangerschaft wenig Stabilität gegeben. Ich habe klar kommuniziert, dass ich ausziehe, wenn ich merke, dass der Kleine nicht in einem liebevollem Umfeld aufwächst. Nun geht es um den Nachnamen: Mein Partner besteht darauf, dass er seinen Nachnamen bekommt. Sein Argument: dann haben die Kinder auch stärker das Gefühl, dass es ihr Bruder ist und nehmen ihn besser auf UND er fühlt sich auch stärker zu seinem Sohn verbunden, ich hätte die Bindung ja automatisch, weil er 10 Monate in meinem Bauch ist. Ich finde nicht, dass das an einem Nachnamen hängt. Falls sich alles stabilisiert und wir heiraten sollten, bin ich sofort bereit meinen Nachnamen abzugeben und den meines Partners anzunehmen - dennoch hat er damit ein Problem. Ich hänge nicht an meinem Nachnamen - nur sieht es momentan so aus, dass die Beziehung in die Brüche geht und ich werde natürlich den Kleinen bei mir haben, da finde ich es nicht schön, wenn wir unterschiedliche Nachnamen haben. Nun steht noch folgender Vorschlag im Raum: Der Kleine heisst wie meine Partner mit Nachnamen und mein Partner unterschreibt mir schriftlich (er meinte, das können wir auch notariell beglabigen), dass er einer Namensänderung zustimmt, wenn wir uns trennen. Nach meinen Recherchen, ist eine nachträgliche Namensäänderung auch mit Zustimmung des Partners nicht so einfach möglich. Wie sieht die Rechtslage aus? Ein weiterer Vorschlag: der Kleine heisst zur Geburt wie ich und wenn in den ersten drei MOnaten alles gut geht, wir durch das Baby zusammenwachsen, mit ihm und seinen Kindern, dann ändern wir den Nachnamen zu seinem - ich habe mal gehört, dass man innerhalb der ersten drei Monate den Namen noch ändern kann? Stimmt das? Ich freue moch auf Antwort und eure Sichtweisen, ich danke euch!
Hallo, wechseln ist schwierig bis gar nicht möglich. Lesen Sie mal Ihr eigens Post. Dann wird Ihnen klar, dass das Kind Ihren Nachnamen tragen sollte. Liebe Grüße NB
cube
Also unter Druck setzen lassen würde ich mich nicht - weder in einer stabilen, erst recht nicht in einer kriselnden Beziehung. Warum wartest du nicht erst mal ab, wie sich euer Beziehung entwickelt? Das Kind bekommt dann erst mal deinen Nachnamen und sollet ihr dann doch noch heiraten, nehmt ihr halt beide den Nachnamen des Vaters an. Stell dir mal vor, euer Kind heißt wie dein evt. bald Ex - wer hat dann etwas davon? Eigentlich doch nur er - der aber offenbar nur aus "Besitzansprüchen" heraus seinen Namen aufdrücken will. Alles, was du schreibst, läuft doch darauf hinaus, dass du eher an Trennung als an Hochzeit glaubst. Nee, sorry - da gäbe es für mich nicht zu überlegen in der Situation. Davon ab: glaubst du ernsthaft, die Belastung eines Babies in einem Haushalt, wo bereits vorhandenen Kinder dieses gar nicht wollen, wird auch zusammen schweißen? zu 99% erfüllt sich dieser Wunschtraum vom Baby, das unsere Beziehung retten wird so gar nicht.
Schru
bestimmt Ihr zum Zeitpunkt der Geburt ( ich meine es muss innerhalb eines Monats sein) GEMEINSAM den Namen Eures Kindes und allen anderen noch kommenden Kindern. Eine nachträgliche Änderung, egal in welche Richtung, ist nahezu unmöglich. Dies müsste nämlich als öffentlich- rechtliche Namensänderung laufen, wofür man trifftige Gründe braucht ( und Deine aufgeführten reichen sicherlich nicht aus). Ausnahme wäre allerdings die Eheschließung. Bestimmt Ihr dann einen gemeinsamen Ehenamen, bekommt den auch das Kind , ab 5 Jahren muss es allerdings auch zustimmen. Von Deinen Überlegungen, die Namenswahl offen zu halten, wäre m.E. also nur möglich, dass das Kind zunächst Deinen Namen bekommt und Ihr nach der evt. Eheschließung den Namen deines Partners als Familiennamen erklärt. Diesen Weg würde ich an Deiner Stelle gehen wollen. Aber, wie oben erwähnt,Ihr müsst Euch schon bei der Geburt auf den Namen einigen. Du kannst es nicht aussitzen, da das Kind nicht automatisch Deinen Namen bekommt.Das geht nur bei alleinigen SR. Einigt Ihr Euch nicht innerhalb der Monatsfrist, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Recht, den Familiennamen zu bestimmen. Wer das sein wird, kann niemand voraus sehen. LG
Mamamaike
Hallo, wie es sich juristisch verhält, kann ich nicht sagen. Aber: Meine Freundin und ihr damaliger Lebensgefährte haben (bei nicht wirklich guter Beziehung) dem Kind seinen Nachnamen gegeben. Nach knapp sieben Monaten hatte sich die Beziehung dann tatsächlich erledigt und das Kind heißt bis heute wie er. Wenn man sich liebt, spielt es doch keine Rolle, wie ein Kind mit Nachnamen heißt. Das als "Erpressung" zu verwenden ist, nun ja, fragwürdig. Mein Kind hätte in deiner Situation meinen Nachnamen - falls eine Ehe geschlossen wird, ist es meines Wissens nach eine Einbenennung möglich. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Hört sich für mich nicht gut an was du schreibst. "Ich habe klar kommuniziert, dass ich ausziehe, wenn ich merke, dass der Kleine nicht in einem liebevollem Umfeld aufwächst." Das liebevolle Umfeld ist das Ergebnis eurer beiderseitigen Beziehung, da passt dieser Satz nicht so ganz rein. Du glaubst nicht an eine gemeinsame Zukunft, da würde ich gleich die Konsequenzen ziehen und jetzt schon gehen.
Finale
Ich wuerde meinen Namen nehmen, ich haette unter den Voraussetzungen auch niemals das gemeinsame Sorgerecht ausgemacht, sondern noch ein paar Monate gewartet. Dann hättest du auch problemlos ausziehen können, gut, ist jetzt gelaufen, kann man nichts mehr machen.
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