Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag

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http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=1&range=20&action=showMessage&message_id=36890&forum=115 nachtrag, sorry wenn Sie nicht verstanden haben, ich muss dem Jugendamt doch vorher mitteilen wann und ob ich heirate ... die haben es vom standesamt erfahren dass ich heirate und wollen nun Unterhalt streichen ist das rechtens


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Hallo ! Da Du mit dem Kindsvater zusammen bist steht Dir auch kein Unterhalt zu ! Du wohnst zwar alleine aber bist nicht alleinerziehend ! Sonst könnte ja jede Frau mit Kind Unterhaltsvorschuß beantragen ! LG Julia


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Alleinerziehend bin ich doch! wenn man das Kind alleine erziehend ist man alleinerziehend! Ich bin mit meinem freund zusammen wohne aber nciht mit ihm zusammen ist schon ein größer unterschied!


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Du bist mit dem Vater des Kindes zusammen und das ist ausschlaggebend ! Nur wenn du von ihm getrennt wärst stünde Dir Unterhalt/Unterhaltsvorschuß zu! Alleinerziehend heißt nicht : alleine wohnen sondern man ist nur alleinerziehend wenn man mit dem Kindesvater nicht zusammen ist !


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hallo habe heute beim Jugendamt angerufen, die meinten ich bin ALLEINERZIEHEND. man ist es solange man keinen mann im haus hat, wenn man einen freund hat, der eine strasse weiter wohnt ist man immer noch alleinerziehend. so ist das wohl.


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