Kampfzwerglein
Re: Nachtrag Danke für die aufschlussreiche Antwort. Muss aber noch genauer nachfragen. Ich wollte jetzt eigentlich, das 3. Jahr beantragen. Ich habe aber gehört, wenn es erstmal beantragt ist, dass es dann auch nicht mehr "aufgehoben" werden kann. Sprich, wenn ich es vorzeitig beende, durch arbeit, oder Kind. Kann ich es nicht mehr bis zum 8. LJ in Anspruch nehmen? Wenn ich das 3. Jahr aber nicht beantrage, müsste ich doch noch arbeiten gehen um die Stelle nicht zu verlieren, oder? Was soll ich jetzt konkret machen? Bekomme ich dann zur Mutterschutzfrist von Kind 2 das volle Mutterschaftsgeld, sprich meinen damaligen Lohn? (sprich 14 Wochen?) Vielen Dank!
Hallo, bei einer Betriebsübernahme läuft für sie alles weiter wie bisher!Der neue Arbeitgeber tritt einfach an die Stelle des alten Liebe Grüße, NB
SumSum076
Du kannst die EZ auch nur bis zum Beginn des neuen Mutterschutz verlängern! Und den Rest kannst du übertragen lassen bis zum 8. LJ. Guck mal in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 76: "Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können die Elternzeit wegen der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und mindestens 8 Wochen nach der Geburt) nach dem Mutterschutzgesetz vorzeitig beenden, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmt. Haben sich die Eltern die Elternzeit aufgeteilt und kann der geplante Wechsel aus wichtigem Grund nicht erfolgen, hat die Arbeitgeberseite der Verlängerung zuzustimmen. Die verlängerte Elternzeit zählt nur als ein Zeitabschnitt. Erklärt sich der Arbeitgeber mit der vorzeitigen Beendigung einverstanden, ist auch in diesem Fall ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der verbleibenden Elternzeit mit Zustimmung übertragbar." Und ja, du bekommst den damaligen Lohn solange der Mutterschutz geht! Gruß Sabine
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