Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachtrag zum posting vom 15.2 umgangsrecht

Frage: nachtrag zum posting vom 15.2 umgangsrecht

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hallo frau bader, habe ihr posting bezügl. meiner frage gelesen.(15.2) .....wenn es im Protokoll sthet, haben Sie sich entegegen der eigentlichen Pflichten dazu verpflichtet. Wieso geht Bahn nicht?? was meinen sie mit eigentl pflichten? bahn hat sehr ungünstige fahrzeiten.ca. 8 stunden und kids sind 2 und 4Jahre alt.welche konsequenzen entstehen mir? ilka simmke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. ist der Unterhaltsverpflichtete verpflichtet, zu den Kindern zu fahren. Wenn Sie aber diese Verpdlichtung übernommen haben, dreht es sich um. Gruß, NB


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