Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

umgangsrecht nachtrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: umgangsrecht nachtrag

Tehpunkt

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...und was ist, wenn er jetzt auf einmal Karfreitag auf der Matte steht und sagt,er will ihn heute und Sonntag,oder alle Tage haben? Ich meine, ich habe ihn gestern per mail gefragt, was an den Feiertagen ist, und er ist, wie gesagt, komplett unerreichbar. Wir haben noch nichts fest abgesprochen. Wenn er jetzt auf einmal da steht und sagt, es sei sein Recht, den Kleinen auch an den Feiertagen zu sehen... Klar, kann er ja, nur fänd ich die Art und Weise nicht richtig und würde mich mal wieder nicht trauen, was dagegen zu sagen, denn er hat ja Recht, er hat das Recht. Aber nicht zu vergessen, dass er bisher alle Tage den kleinen gesehen hat, außer andenen er keine Zeit hatte oder einfach nicht erreichbar war, trotz Verabredung. Was sind denn meine Rechte? Ich würde gerne sagen, Du warst bisher nicht erreichbar, deshalb habe ich anders geplant... Er wird sich rächen. Mir ist bewusst, dass sich das alles so anti Ex anhört, aber es ist einfach die Wahrheit und es gibt diesen Typ Mensch, der alle kontrollieren will und wenn es nicht nach ihm geht, lässt er seine Macht spielen. Kommt ein Funke Kritik, bekomme ich die volle Ladung Strafe dafür.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Überschrift nach geht es Umgangsrecht. Wenden Sie sich an das Jugendamt und treffen Sie darüber eine Regelung. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Lass dich nicht so von ihm einschüchtern. Geh zum Jugendamt, lass dich beraten und vereinbare dann gemeinsam einen Termin mit dem Jugendamt und ihm, um den Umgang verbindlich zu regeln. Du hast bis jetzt das alleinige Sorgerecht? Dann kannst du jetzt noch umziehen und er kann es nicht verhindern. Auf die Frage, ob durch diese Entfernung Umgang im Sinne des Kindeswohls möglich ist, möchte ich jetzt gar nicht eingehen. Also wenn du tatsächlich zu deiner Familie ziehen willst, musst du das jetzt machen. Wegen Sorgerecht: Tatsächlich ist es für Väter jetzt einfacher das SR zu bekommen. Sie müssen es aber aktiv beantragen. Das hat er in den letzten 18 Monaten auch nicht gemacht. Meinst du, er will es wirklich? Wenn er es beantragt, wird er es auch bekommen, nur Kindeswohlgefährdung spricht dagegen. Und danach sieht es nicht auch, nach dem, was du schreibst. Nein, du musst ihm auch nicht jederzeit Umgang gewähren, wenn er grad lustig ist. Verbindliche Vereinbarungen sind notwendig. Schreib ihm Termine, wenn er nicht kann, soll er es im voraus sagen. Evtl. Ersatztermin vereinbaren. Aber du musst ihm das Kind nicht geben, wenn er überraschend vor der Tür steht. Außerdem, vergiss nicht, du hast das alleinige Sorgerecht. LG luvi


Tehpunkt

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Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hätte ein schlechtes Gewissen wegzuziehen, weil es im Grunde ja in erster Linie MIR gut tun würde, klar auch unseren Kleinen, wenn die Mama entspannter ist. Zumal glaube ich, dass er wahrscheinlich gestern oder heute den schrieb für s gemeinsame Sorgerecht in Gang gebracht hat, keine Ahnung wie das läuft. Und wenn ich jetzt umziehen, was ja auch einige Wochen dauert, wird er schon dafür sorgen, dass ichs nicht dürfte,bzw. Wird der Antrag schon da sein. Und wie kommt das auch rüber, wenn er vorher schon beim Jugendamt war und dann komm ich mit unter anderem auch fragen wie "was wäre mit Umzug ect..." da ist doch schon klar, wer den Stempel des reißenden Elternteils bekommt. Wie gesagt, gemeinsames ist ja so oder so drin,wenn er es beantragt und ist ja auch gut. Wenn es ihm. Es tut mir auch leid, ihm unterschwellig vorzuwerfen, dass es ihm nur um sein machtgehabe geht als um unseren Sohn, wenn ich da tatsächlich falsch liege, aber vom Verhalten und Umgang vor der Trennung her und auch jetzt (Beispiel :er bringt ihn zurück und preist wie toll der Tag war und was fürn Spaß er hatte, sagt ihm aber gar nicht ciao und geht dann einfach...) oder wird ungeduldig, wenn er dann nicht gleich innerhalb von 5 minuten einschläft, wenn er ihn ins bett bringt...


zweizwerge

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Hallo Tehpunkt, ob Du umziehen willst oder nicht, kann Dir keiner sagen. Aber wenn Du umziehen willst, tu es jetzt. Wenn Dein Vater die Wohnung jetzt zur Verfügung hat, melde dich einfach um! Das kann sehr schnell gehen, Bescheinigung des neuen Vermieters, zum Amt - ok, wahrscheinlich musst Du dafür hinfahren. Weniger entscheidend sollte sein, wann die Möbel transportiert werden, zumindest, wenn Du dafür schon ernste Vorbereitungen triffst - oder sieht das eine der Expertinnen anders? Wenn Du meinst, er würde den Antrag zeitnah stellen, oder hätte ihn vielleicht schon gestellt, umso mehr. Denn was Du nicht offiziell weisst, musst Du nicht beachten. Im Moment hat er kein Sorgerecht, kann also nicht mitbestimmen. Übrigens... zurück in die Stadt ziehen, in der er wohnt und Du jetzt wohnst, kannst Du immer noch. Daran wird er Dich nicht hindern können, auch wenn er dann evtl. Sorgerecht bekommen hat. Allerdings kommst du nach einem Auszug wohl kaum in seine Wohnung zurück (außer, Ihr seid Euch wieder einig, natürlich). Ein Aspekt wäre da noch - evtl. musst Du, wenn Du die Distanz durch einen Umzug schaffst, die Entfernung für einen Umgang wieder überbrücken. Aber vielleicht können die Rechtsexperten auch dazu noch was schreiben. viel Glück für eine friedliche Lösung


Tehpunkt

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Das mit dem. Umzug wird nicht so einfach gehen, da er mir heute in der Email mitgeteilt hat, dass er nächsten Dienstag die sorgerechtserklarung in Auftrag gibt. Aber gut, wie gesagt, will ja auch nicht den Kontakt verwehren, geht eher um die allgemeinen Umstände, weil ich einfach keine Wohnung finde und weil eben die Betreuung auf weite Sicht besser wäre.


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