Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag - 3 EZ Jahr und TZ...Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag - 3 EZ Jahr und TZ...Frage

mimiblue

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Hallo Fr Bader Sie fragten mich danach ob ich in TZ in dem 3 EZ Jahr arbeiten gehe oder danach. Ich würde dann während des 3 EZ Jahres arbeiten- somit wäre ich doch unkündbar oder=? Die Frage ist auch, darf der Chef - sobald sich die Stdanzahl verringert- den festen Stdlohn in ein Fixum mit Provision umwandeln? lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, dann sind Sie unkündbar. Die Grundregeln der Lonzahlung darf der AG nicht verändern. Schauen Sie dazu auch mal in den Vertrag! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, während der EZ bist Du weiterhin unkündbar. Kündigen kann Dein Chef Dich frühestens am 1. Tag NACH der EZ und dann mit den Fristen die in Deinem Vertrag stehen (wenn dort keine Fristen expliziet festgelegt sind, dann sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende). Für die TZ Beschäftigung kann der AG Dir einen Fixum plus Provision geben, nah der Elternzeit nicht mehr, es sei denn Du stimmst dem zu. Du solltest also bei dem Zusatzvertrag für die TZ Beschäftigung während der EZ genau schauen dass Du damit nicht Dein komplettes Arbeitsverhältnis änderst. Alles was darin steht sollte NUR auf die TZ Beschäftigung WÄHREND der EZ bezogen sein. LG Sabine


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