Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachname

Frage: Nachname

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Hallo, ich habe zwei Fragen: 1. Kann ein uneheliches Kind nach der Geburt den Nachnamen des Vaters annehmen? 2. Wie ist das mit dem Sorgerecht? Bekommt das die Mutter allein oder mit dem Papa zusammen (uneheliches Kind)? Danke vielmals, Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jenni, 1. Name Es kann beantragt werden, dass das Kind den Namen des VAters erhält. Aber das ist hinterher nicht mehr rückgängig zu machen (außer mit seiner Zustimmung bei einer neuen Ehe) 2.Sorgerecht Eine ledige Mutter hat ein freies Wahlrecht, ob sie das Sorgerecht mit dem Kindsvater teilen möchte, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes bedeutet, dass über alle Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden muss (z.B. Schule, Ausbildung, Religion, Vermögensverwaltung, Namensfragen). Angelegenheiten des täglichen Lebens (z.B. Kleidungskauf, Besuch bei Verwandten) trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält. Bei einem gemeinsamen Sorgerrecht ist es möglich, eine Sorgerechtsvereinbarung (Bei JA oder Anwalt) zu treffen. Da werden für alle bindende Leitlinien (z.B. Aufenthalt, Umgangsrechte, Pflichten bei der Versorgung, Unterhalt) aufgestellt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, zu 1.: Es ist schon möglich, dass ein nichteheliches Kind den Nachnamen des Vaters annimmt. Erkundige dich beim zuständigen Jugendamt, welche Schritte genau und welcher damit verbundene "Papierkram" dafür notwendig sind. Wenn man es nicht beantragt, bekommt ein unehelich geborenes Kind aber automatisch immer den Nachnamen der Mutter. zu 2.: Auch zu Punkt 2 würde ich dir raten, dich mal mit deinem Jugendamt zu besprechen. Grundsätzlich ist möglich, dass bei nichtverheirateten und/oder getrennt lebenden Eltern entweder einer von beiden (i. d. R. die Mutter) das alleinige Sorgerecht bekommt, oder dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Auch hier ist für Beantragung usw. das Jugendamt zuständig. Ich hoffe, ich konnte dir schon mal etwas helfen. Schöne Grüße Sylvia


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