Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachname des Vaters ohne gem. Sorgerecht

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Vor der Geburt unsers Kindes wollten wir noch alle Formalitäten klären. Das Kind soll den Nachnamen des Vaters bekommen, das alleinige Sorgerecht soll aber bei der Mutter bleiben. Nun die Auskunft des Standesamtes, das sei nicht möglich. Das stimmt doch so nicht! Vielen Dank annalenchen


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Welcher Mann macht das denn mit? Seinen Nachnamen bekommt das Kind, aber vom Sorgerecht bleibt er ausgesperrt? Du liebe Zeit!


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Das Standesamt erzählt Quark! Die Vaterschaftsanerkennung muß erfolgen. Dann kann das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen. Dazu ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht notwendig! Frag doch mal den Standesbeamten, wo das steht (Gesetz, Verordnung). Google mal ein bißchen! Désirée


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So, da steht's: § 1617a BGB Abs 2: 2) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen des anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes zu finden unter: www.familienrecht.de Sag dem Standesbeanmten mal, er soll eine Fortbildung besuchen, es scheint nötig :-))) Viele Grüße Désirée


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bei uns hiess es damals das unsere tochter den namen von ihm haben kann aber dann beide das sorgerecht haben.lg diana


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