Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht , Vaterschaftsanerkennung , Nachname bei unehelichen Kindern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht , Vaterschaftsanerkennung , Nachname bei unehelichen Kindern

Juni 12

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Guten Tag Fr. Bader , wie ist das bei unehelich geborenen Kindern mit dem Sorgerecht ? Hat die Mutter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht ? Muss man das geteilte dann beim Jugendamt oder Gericht beantragen ? Und muss mein Freund die Vaterschaft anerkennen ? Und wie ist das mit dem Nachnamen ? Bekommt das Kind automatisch meinen ? Vielen dank Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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hallo, Sorgerecht u Namensentscheidung hat die Mutter u kann wählen, wie sie sich entscheidet Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Vaterschaftanerkennung und Sorgerecht könnt ihr jetzt schon vor Geburt machen. Nach der Anerkennung kann das Kind auch seinen Namen bekommen wenn gewünscht. Würde ich aber erst nach Heirat machen, das zu ändern ist nahezu unmöglich. Oder er nimmt dann bei Heirat Euren.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht u das Kind trägt den Namen der Mutter, wenn diese sich nicht anders entscheidet (oder der KV das Sorgerecht einklagte) Liebe Grüße NB


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