Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachname des Vaters als zweiter Vorname?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachname des Vaters als zweiter Vorname?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bräuchte eine Entscheidungshilfe. Ich bin geschieden,alleinerziehende Mutter dreier Kinder und von meinem Freund schwanger. Wir wohnen getrennt und das soll auch so bleiben. Allerdings habe ich so meine Probleme damit, dass das Baby so heißen soll wie mein Exmann! Ich möchte aber auch nicht, dass das Kind mir nicht auf Anhieb "zugeordnet" werden kann. Doppelnachnamen darf man seinem Kind meines Wissens nach nicht geben. Im Netz habe ich aber irgendwo gelesen, dass es manchmal möglich ist, dem Kind den Namen des Vaters als Zweitnamen zu geben. Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Mit freundlichem Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nur, wenn der Nachname ein Vorname ist, zB heißt jemand mit Nachnamen Peter Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, den Nachnamen als zweiten Vornamen bzw. "Mittelnamen" zu geben, geht in Deutschland nicht. Das ist aber in anderen Ländern möglich. Wobei ich das doch bei Euch nicht schklacht fände: Die Kinder leben bei Dir, haben aber quasi als Verbindung zum jeweiligen Vater dessen Nachnamen. Bei uns ist es so: meine Buben haben den Nachnamen des Vaters und dafür meinen Vornamen als letzten Vornamen bekommen :-))) Viele Grüße Désirée


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