Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachnahme des Kindes und Vaterschaftsanfechtung

Frage: Nachnahme des Kindes und Vaterschaftsanfechtung

Mitglied inaktiv

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Hallo, gibt es inzwischen eine änderung im Namensgesetz das meine Kinder auch endlich meinen Mädchennamen annehmen können ???? Eines meiner Kinder hatte ja vor der Heirat den Namen schon. Mein zweites Kind kam während der Ehe,ist aber nicht vom Ehemann(das wissen auch alle beteiligten).Mein Ex-Mann hat auch eine Vaterschaftsklage eingereicht ist dann aber nie vor Gericht erschienen und hatte auch keinen Anwalt beauftragt. So ist er nun offiziell zum Vater des Kindes erklärt worden.Einspruch gegen das Urteil hat er nicht erhoben. Kann ich von meiner Seite das Verfahren nochmal in Gang setzen oder kann das wirklich nur mein Ex-Mann,wie mein Anwalt, sagt tuen ??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich darf aus Standesrecht nichts sagen, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Die Sache ist Gerichtlich abgeschlossen. Und somit werde ich auch nicht mehr anwaltlich betreut. Gruß


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