Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich lebe von meinem Noch-Ehemann getrennt und bin zur Zeit noch mit meinem 3-jährigen Sohn zuhause. Ab dem Sommer werde ich eine halbe Stelle als Lehrerin antreten. Meine Frage betrifft den mir dann noch zustehenden Unterhalt. Es gab ja vor gut 2Jahren das neue BGH-Urteil zum nachehelichen Unterhalt. Wird das in der Praxis so angewendet oder richtet man sich nach wie vor nach der DD-Tabelle? Können Sie mir bitte nochmal in Kurzform die Berechnung nach dem BGH-Urteil darlegen? Es heißt ja immer "nachehelicher" Unterhalt. Muss ich mich also schnell scheiden lassen oder gilt die Anwendung auch bei getrennt lebenden Eheleuten? Vielen Dank im Voraus, viele Grüße Anja
Hallo, man muss unterscheiden zwischen nachehelichem und getrenntlebenden U.. Letzterer wird großzügiger entwickelt. Ob Ihre Tätigkeit als über einer Obliegenheitspflicht liegend angerechnet wird, hängt davon ab, ob Sie bereits vorher gearbeitet haben. Ansonsten erhalten Sie gant grob gesagt von der Differenz der Einkommen nach ABzug der Ausgaben + Schulden 3/7. Gruß NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist. Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög. Das Kind lebt ...
Hallo, Mein Kind 17J.macht zur Zeit ein FSJ, beide Elternteile sind damit einverstanden. Es bekommt 300 Euro Taschengeld und 150 Euro Ersatzleistungen (für Unterkunft und Verpflegung) in wieweit wird dies bei der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt? Gibt es einen Freibetrag der dem Kind zur Verfügung steht? Über Hilfe bei der Frage würde i ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag. Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße
Hallo Frau Bader, ich möchte während meiner EZ bei einem anderen AG arbeiten, da die Arbeitszeiten und -bedingungen besser sind. Kann der aktuelle AG dem widersprechen, indem er argumentiert, dass er mir ähnliche Arbeitszeiten anbieten könnte? Eine Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt von meiner Seite ist kompliziert, da ich wegen einer Fortbildun ...
Hallo Frau Bader. Ich möchte während der EZ bei einem anderen AG arbeiten, weil die Zeiten und Bedingungen besser sind. Kündigen bei meinem jetzigen AG kann ich aktuell nicht, weil ich eine Rückzahlungsvereinbarung im Rahmen einer Fortbildung unterschrieben habe. Die Aussage war, dass ich so lange EZ nehmen soll, bis die Zeit vorbei ist. Ka ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 11.02.2025 meine Sohn zur Welt gebracht und beziehe bis Februar 2026 Elterngeld. Meine Elternzeit war ursprünglich bis Ende August geplant, da ich erst danach eine Betreuung für meinen Sohn habe. Nun bin ich jedoch unerwartet schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich Ende September. Für die Z ...
Guten Tag, unsere Kinder sind 6 und 10 Jahre alt und ich möchte nun den Unterhalt ausrechnen, der mir vom Vater zusteht. Ist die Vorgehensweise so korrekt: Netto Einkommen des Vaters und der Mutter wird zugrunde gelegt. Lt. Düsseldorfer Tabelle wären das auf der letzten Seite (hier wird das Kindergeld schon zur Hälfte abgezogen) der Betrag XY. Di ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)