Mitglied inaktiv
Wir wohnen in einer großen DG-Wohnung in einer etwas ruhigeren Lage (was man in Berlin darunter versteht...) unter uns sind zwei kleinere Wohnungen. Einmal wohnen da ein älteres Paar drin, die sehr verständnisvoll sind ("Kinder müssen laut sein!"), in der anderen Wohnung wohnt seit knapp einem Jahr ein alleinstehender Mann (ca.55). Dieser kam öfter hoch, weil ihn der unerträgliche Lärm (Getrampel,Gerenne) meiner Tochter störte. Sie ist gerade 5 geworden und somit haben wir einer damals gerade 4jährigen versucht Rücksichtnahme beizubringen. Das hat vieeleicht 2 Minuten gehalten, dann war es wieder vergessen.. Normal denke ich.. So, nun haben wir auch noch eine 17 Monate alte Tochter, die oft rennt, was fallen läßt, selber fällt usw. Auch normal, finde ich.. So kam dieser Nachbar nun ständig hoch, war von Mal zu Mal genervter. Gestern hat es mir dann gereicht und ich war nicht mehr überfreundich.. Habe ihm gesagt, daß es Kinder sind und diese sind nunmal lauter und ich werde sie nicht anbinden usw. Er motze dann rum, daß es Erziehungssache ist, und wir darin total versagen. Bin immer noch so sauer. Sie sind gut erzogen und nicht lauter als andere. Sie springen nicht von Stühlen etc. da passen wir auf, aber rennen, auch mal auf dem Boden wälzen? Das kann doch niocht verboten sein? Wüßte auch nicht, wie ich das ändern kann. Möchte nun von Ihnen wissen, ob er mit einer Beschwerde beim Vermieter, irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte? Vielen Dank Vibella
Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). . Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Ich würde mich also beim Vermieter beschweren. Im übrigen hat der Mitmieter entweder keine Kinder oder er hat sie nicht selber aufgezogen - sonst kämen nicht solche blöden Sprüche. Liebe Grüsse, NB
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