Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nach Sonderurlaub beitragsfrei Krankenversichert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nach Sonderurlaub beitragsfrei Krankenversichert

Mitglied inaktiv

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Ich habe folgende Situation: von 01.04.09 bis 31.03.10 bin ich im unbezahltem Sonderurlaub (das Arbeistverhältnis ruht. War bis dahin pflichtversichert). Bis zur Entbindung im Nov.09 werde ich aufgrund einer Auslandsaufenthalt durch eine Anwartschaft Versicherung der AOK abgedeckt. Im Ausland besteht eine Versicherung. Die Anwartschaft Versicherung wird bei der Geburt durch eine freiwillige Krankenversicherung für ca. 2 Monate abgelöst. Die restliche Zeit bis zum 01.04.10 wird erneut durch die Fortsetzung des Auslandsaufenthalt mit der Anwartschaft Versicherung abgedeckt. Am 01.04.10 müsste ich ja wieder bei meinem Arbeitgeber antreten. Ich würde jedoch gerne dann Erziehungsurlaub einreichen, müsste jedoch pflichtversichert sein, um die beitragsfreie Versicherung zu erhalten. Meine Frage: Wie lange müsste ich arbeiten bzw. pflichtversichert sein, um die beitragsfreie Versicherung in der Elternzeit zu erhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag Pflichtversicherung können Sie in EZ gehen u sind nach meiner Meinung beitragsfrei versichert. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Danke für die erfreuliche schnelle Nachricht. Ich dachte schon ich müsste länger arbeiten und pflichversichert sein.


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