Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Rückkehr in dn Job

Frage: Nach Elternzeit Rückkehr in dn Job

Kamille2014

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Hallo Fr. Bader, Anfang Januar 2018 muss ich nach 2jähriger Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Ich bin seit 2011 im Unternehmen Vollzeit beschäftigt. Nun würde ich gerne allerdings in Teilzeit (20Std.) zurückkehren u. plane einen Antrag auf Umstellung in Teilzeit (nach Teilzeit- u. Befristungsgesetz) zu stellen. Dies muss ich doch (meines Wissens nach) 3 Monate vor EZ Ende stellen, oder? Ich frage mich, ob es rechtens ist, wenn ich zunächst einen Antrag auf Vertragsumstellung ( von Vollzeit auf Teilzeit) stelle und falls der aus irgendwelchen Gründen abgelehnt wird, würde ich einen Antrag auf Elternzeit (das 3. Jahr) in Teilzeit stellen. Der dürfte dann ja nicht so leicht abgelehnt werden dürfen, oder????? oder wirkt dies irgendwie "gemauschelt"???? oder welche Vorgehensweise würden Sie mir empfehlen? Während meiner Abwesenheit wurde eine Person als Elternzeitvertretung eingestellt, die in Vollzeit arbeitet. Kann mein Antrag eigentlich abgelehnt werden, weil ich in TZ zurückkehren will, das Unternehmen aber aufgrund hohen Arbeitsaufkommens, eine Vollzeitkraft benötigt??? Es handelt sich um ein Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern und einem BR, falls diese Info wichtig sein sollte. Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ich würde auf jeden Fall einen Antrag auf Verlängerung stellen, darauf haben Sie einen Anspruch. In der EZ sind die Voraussetzungen auf Ablehnung der TZ enger.Der AG muss wichtige betriebliche Gründe nennen. Mind. 3 Mo eher, er muss ja planen können. Liebe Grüße NB


Kamille2014

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PS: als ich damals meinen Elternzeitantrag gestellt hatte, habe ich NICHT erwähnt, dass ich ggf in Teilzeit zurückkehren möchte. Ist dies ein Manko?? und noch eine letzte Frage: muss ich genauestens schriftlich festhalten, wie ich die Teilzeitstunden arbeiten möchte. Also z.B. Mo-Fr von 8:15 - 13:15???? oder kann man auch eine Zeitspanne angeben also 5 Std in der Zeit von 7:00 - 14.00h. Im Unternehmen wird in Gleitzeit ohne Kernzeit gearbeitet. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.


Mitglied inaktiv

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Ich würde gleich das 3te Jahr anhängen und innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Ist nur so ein Tipp. Weil, solange du dich in EZ befindest, kann man dir nicht so einfach kündigen. Selbst dann nicht wenn du in TZ arbeitest. Davon ab kannst du dann immer noch schauen wie es läuft und nach der EZ wieder aufstocken auf VZ. was nicht so einfach geht wenn du den VZ-Vertrag zugunsten eines TZ-Vertrages kündigst. Ansonsten wegen Ablehnung ist es egal, man darf weder den kompletten Umstieg auf TZ dir so einfach verwehren wie wenn du innerhalb der ET in TZ arbeitest da der betrieb mehr wie 15 Mitarbeiter hat. Eine Ablehnung müsste schon sehr, sehr genau begründet werden.


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