Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes in der Schwangerchaft. Ich arbeite in der Gastronomie. Bisher habe ich meinem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt, dass ich schwanger bin (bin jetzt in 13 Woche). Können mir deshalb irgendwelche Nachteile entstehen oder bin ich verpflichtet es meinem Arbeitgeber anzuzeigen, sobald ich es weiss? Ich habe es besser nicht getan, da ich gerne auch weiterhin am Wochenende und abends arbeiten möchte. Gibt es hierfür eine Möglichkeit, wenn ich meine Schwangerschaft anzeige?
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB
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