Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld

Frage: Mutterschutzgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, kann mir jemand sagen, ob man das Mutterschutzgeld (Anteil Krankenkasse + AG-Anteil) wie Arbeitslohn versteuern muß? Mir hat nämlich jemand gesagt, daß man beim vorherigen Wechsel der Lohnsteuerklasse mehr Geld bekommt, da das MuSchu-Geld ja vom Nettolohn der letzten drei Monate berechnet wird. Die nächste Frage wäre, ob man zweimal im Jahr die Lohnsteuerklasse wechseln kann? Vielen Dank für eine Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dass mit dem Wechsel und den Nettogehältern stimmt wohl. ABer wie oft man wechseln kann, kann ich nicht sicher sagen, bin kein Steuerberater. Aber suchen Sie mal mit der Suchmaschine auf meiner Seite, das Problem gab es schon. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Man kann die Lohsteuerklasse nur einmal im laufenden Jahr wechseln. Und dieser absichtliche Wechsel, um mehr Zuschuss zu bekommen, wird als Rechtsmissbrauch angesehen. Der AG ist nicht dran gehalten, nach der neuen STeuerklasse auszuzahlen, er kann vielmehr nach der alten auszahlen. Gewinnen tut man nicht wirklich etwas, denn der Partner verdient ja dann deutlich weniger. Ich hab da auch mal drüber nachgedacht, aber es bringt echt nix. Und ja, das Mutterschaftsgeld wird versteuert und zwar nicht zu knapp. Allerdings nicht gleicht, sondern über den Lohnsteuerjahresausgleich. Ich finde, dass das alles Beschiss ist, von wegen steuerfrei:-( Viele Grüße Claudia


Mitglied inaktiv

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Der Zuschuß zum Mutterschaftsgeld vom AG (jnd auch das von der KK?) unterliegt dem sog. "Progressionsvorbehalt". Ich erkläre das mal an einem Beispiel: Normalerweise verdienst Du im Jahr 30.000 EUR und zahlst dafür 30% Einkommenssteuer = 9.000 EUR. Im Mutterschutz bekommst Du 10.000 EUR (der Einfachheit halber soviel). Restverdienst des Jahres also 20.000 EUR. Also hättest Du eigentlich "nur die 20.000 zu versteuern (angenommen bei 20%) = 4.000. Die 10.000 mußt Du nicht direkt versteuern, aber jetzt wird der "Progressionsvorbehalt berechnet: Auf die tatsächlich steuerpflichtig verdienten 20.000 werden jetzt die 10.000 aus dem Mutterschutz dazugerechnet, um den Steuersatz (=30%) zu ermitteln, mit dem der tatsächlich verdiente Arbeitslohn versteuert wird. Ergibt: 20.000 bei 30% = 6.000 EUR Verstanden? :-) Viele Grüße Désirée


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