Jeko
Hallo! Ich habe mein erstes Baby im Mai 2019 bekommen und war daraufhin 2 Jahre in Elternzeit. Mein befristetes Arbeitsverhältnis lief am 01.07.19 aus, sodass ich trotzdem noch Mutterschutzgeld für das Kind erhalten habe. Während der Elternzeit bin ich schwanger geworden und bekomme mein zweites Kind am 23.Feb.2021. Ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis, da dieses ja ausgelaufen war kurz nach Geburt des ersten Kindes. Elterngeld bekomme ich ja trotzdem und krankenversichert bin ich dadurch ja auch (nicht familienversichert, sondern wirklich selbst versichert da mir laut AOK eine Versicherung zusteht wenn ich Elterngeld beziehe). Wie sieht es mit Mutterschutzgeld für das zweite Kind aus? Steht mir dieses Geld auch zu? Die Meinungen teilen sich ganz stark.Danke schonmal im Voraus
Hallo, Da teilen sich keine Meinungen. Ohne AG keinen Zuschuss und auch der Grundbetrag nicht. Nur der Einmalbetrag von www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB
Dojii
Kurzer Hinweis: Deine Elternzeit hat rechtlich mit dem Ablauf deines Arbeitsvertrages (bzw. des Mutterschutzes) geendet. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Seitdem bist du Hausfrau mit Elterngeldbezug und daher hast du meines Wissens nach auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld für das neue Kind.
Felica
Hast du EG plus? Muss ja so sein weil du sagst du wärst weiterhin versichert. Wenn du nämlich basis-EG beziehst stimmt das nicht. Dann wärst du seit dem Juni ohne KV. Entsprechend verwundert deine Aussage. Ich sage es mal so, in 2 von 3 Fällen hatte ich in der Vergangenheit bei den KK falsche Auskünfte bei telefonischen Anfragen und normalen Sachbearbeitern. Seitdem lasse ich mich bei solchen Dingen in die Fachabteilungen weiterleiten. Ohne AG hast du keine EZ. Und wenn du nicht selbst pflichtversicht bist auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Um das zu haben müsstest du Anspruch auf ALG1 haben, was eine Kinderbetreuung voraussetzt. Heisst darum solltest du dich schleunigst kümmern. EG wird eher Mindestsatz werden weil du ja kein neues erarbeitet hast.
luvi
Hallo, Krankenversichert ist man während man Elterngeld bezieht oder in Elternzeit ist. War man vorher freiwillig versichert, muss man die Versicherungsbeiträge währendessen selbst bezahlen. Wie lange bist du noch im Elterngeldbezug? So lange bist du nämlich (beitragsfrei) krankenversichert. 2 Jahre Elternzeit hast du nicht, da man EZ nur hat, wenn man auch einen Arbeitgeber hat. Es kann sein, dass du dich nach dem EG-Bezug noch vor der Geburt freiwillig versichern musst und du im EG-Bezug dann die Beiträge selbst bezahlen musst. Du kannst dich ja noch mal bei der KK erkundigen, sage aber nicht, dass du in EZ bist. LG luvi
Jeko
Danke für die Antworten. Ja ich habe keine Elternzeit, sondern beziehe nur Elterngeld, was dazu führt, dass ich mich beitragsfrei versichern kann. Mein Elterngeld geht bis zum 06.Marz.2021 mein zweites Kind kommt am 23.feb.21. also fließender Übergang und ich darf weiterhin beitragsfrei versichert sein, würde ich denken.
Dojii
Ja das mit der Beitragsfreiheit passt so, aber dadurch dass du keinen Arbeitgeber mehr hast (und dadurch keine Elternzeit), hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld beim neuen Kind. Du könntest ggf. die 210 EUR Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt bekommen, aber wie das die Voraussetzungen sind weiß ich leider nicht.
ELLIUM
Naja so ganz richtig ist die Antwort aber pauschal nicht. Wenn man während der Schwangerschaft gekündigt wird (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und festvertrag) bekommt man für die Schwangerschaft das volle Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, auch wenn man keinen Arbeitgeber mehr hat. Beim zweiten Kind siehts dann wohl anders aus. Wollte das nur mal klarstellen, falls jedemand den Fall sorum hat
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