Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld bei Leistungszulage und Minijob

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeld bei Leistungszulage und Minijob

bibi1992

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Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen. Ich erhalte zu meinem normalen Gehalt eine Leistungszulage. Diese erhalte ich bestimmt schon einige Jahre und ich sehe diese eigentlich auch als Gehaltsbestandteil an. Nun erhalte ich meine Abrechnung (1. Abrechnung im Mutterschutz) ohne Leistungszulage. Kann der Arbeitgeber diese einfach weg lassen? Die zweite Frage ist, ich habe noch einen Minijob mit 400 EUR im Monat. Hier hat der Arbeitgeber mir eine Unterbrechung ab dem 1 Tag Mutterschutz eingetragen und die Gehaltsauszahlung gestoppt. Ist das richtig? Ich dachte eigentlich das mir das Geld weiterhin voll erstattet wird. Die Krankenkasse bezahlt ja nur die 13,00 EUR am Tag für den Hauptjob, oder bin ich hier falsch informiert? Ich hoffe Sie können etwas Klarheit schaffen. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe im Voraus. Mit freundlichen Grüßen bibi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. große Frage ist, wofür man diese Leistungszulage erhält. Dem Namen nach könnte man ja durchaus davon ausgehen, dass er für bestimmte Leistungen ist. Hinsichtlich der Art der Zuschläge ist nach Meinung des EuGH wie folgt zu differenzieren: Handelt es sich um eine tätigkeitsbezogene Zusatzvergütung, wie bei einer Bereitschaftdienstzulage, so entfällt diese bei einem Beschäftigungsverbot, weil die eigentliche Tätigkeit nicht mehr durchgeführt wird. Demgegenüber muss bei berufsbezogenen Zulagen eine andere Wertung vorgenommen werden. Anknüpfungspunkt sind hier die Qualifikationsmerkmale der beruflichen Stellung. Wird also ein Zuschlag für eine bestimmte Leistung oder eine bestimmte Besserstellung bezahlt, so entfällt dieser nicht, wenn die Arbeitnehmerin nicht auf ihrem eigentlichen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann (EuGH, Urteil vom 01. 07. 2010, Az.: Rs. C-194/08 und C-471/08). 2. Nein, hier sind Sie falsch informiert. Der Arbeitgeber zahlt nur die Differenz, also das, was überdurchschnittlich 13 € am Tag liegt. Bei einem 450 € Job also höchstens zwei Euro pro Tag. Liebe Grüße NB


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