Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz - Kündigung - Selbstständigkeit

Frage: Mutterschutz - Kündigung - Selbstständigkeit

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Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz endet Anfang Februar. Danach möchte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und selbstständig arbeiten. Zahlt mein Arbeitgeber dann für den ganzen Februar Sozialabgaben für mich, und muss ich dafür einen unvollständigen Monat Erziehungsurlaub beantragen? Außerdem wäre es aus diversen Gründen günstig, ich würde bereits zum September eine Firma für meine spätere selbstständige Arbeit gründen. Geht das denn neben meiner Angestellten-Tätigkeit. Muss ich dann meine Versicherungen ändern und bekomme ich trotzdem Mutterschafts- und gegebenenfalls Erziehungsgeld? Isa


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Hallo Isa, prinzipiell ist eine gewerbliche Tätigkeit neben der nichtselbständigen Arbeit möglich. Ausnahmen gibt es hier im freiberufl. Bereich durch die jeweiligen Standesgesetze und für einige erlaubnispflichtige Gewerbe. Sieh in Deinen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag o.ä. um festzustellen, ob Du die Genehmigung von Deinem AG brauchst. Während des MuSchu zahlt der AG überhaupt keine Sozialabgaben, die Versicherung in der KV läuft beitragsfrei weiter. Solange keine Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) erzielt werden, ist auch an der KV nichts zu ändern. Ggf. ist Deine Tätigkeit rentenversicherungspflichtig oder Du kannst Dich befreien lassen oder Du bist generell versicherungsfrei... das kommt auf die Art der Tätigkeit an. Während der Zeit nach der Geburt gilt m.E. ein Arbeitsverbot (?), aber wer kontrolliert Selbständige? Im Erziehungsurlaub mußt Du darauf achten, daß Du nicht mehr als 19 Std. arbeitest und Du brauchst die genehmigung Deines AG. Mutterschaftsgeld bekommst Du, wenn Du am Beginn der MuSchu-zeit in einem Arbeitsverhältnis stehst. Welche div. Gründe sprechen für eine Gründung im Sept.? Alle, mir bekannten, Vorschriften zielen auf Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beteiligung am wirtschaftl. Verkehr ab; niemals auf die blose formale Gründung. MfG Undine


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