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Hallo, ich habe am 02.02. unseren Sohn geboren. Errechneter Geburtstermin war der 14.03. Unser Sohn wurde damit in der 35 SSW (34+2). Das Geburtsgewicht betrug 2350 g. Wann endet meine Mutterschutzzeit bzw. das Beschäftigungsverbot. Können Sie mir einen konkretes Datum nennen, ab dem ich frühestens wieder arbeiten darf. Für die Allgemeinheit ist bestimmt interessant, wie sich die Mutterschutzfrist bei Frühchen genau errechnet. Danke für die Auskunft!
Hallo, meine Tochter kam in der 34. SS! Aber: Sie haben trotzdem die 14 Wochen, da die Zeit von vorher drangehängt wird! Gruß, NB
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Mein Sohn kamm 7 Wochen zu früh auf die Welt. Bei mir war das so das ich die 8 Wochen Mutterschutz hatte und die 6 Wochen die man vor der Geburt eigentlich hat, von der Krankenkasse dran gehängt worden sind. Hoffe es ist alles gut gegangen mit deinem Baby und viel Glück.
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HI! Mein Sohn kam auch in der 35.SSW auf die Welt. Die Zeit des MS vor der Geburt wurden bei mir einfach an die 8Wochen nach der Geburt drangehängt. Also kein Verlust von MS durch frühere Geburt. LG Nadine
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bei anerkannten frühchen hat man insgesamt 18 wochen mutterschutz (6 wochen vor der geburt und 12 wochen danach). lg two_kids
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Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antowort. Leider ist bei mir der Fall genau andersrum - ich möchte so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen. Mein Mann nimmt Elternzeit und ich möchte durch einen lange Mutterschutz nicht meinen Arbeitsplatz bzw. Position gefährden. Können Sie mir bitte mitteilen, ob die 6 Wochen Mutterschutzzeit, wenn Sie bei einer Frühgeburt hinten angehängt werden als Beschäftigungsverbot angehängt werden oder weiter als "freiwillige", mögliche beschäftigungsfreie Zeit bewertet werden. Danke für die Information! Ich habe mich schon an diverse Stellen gewandt, aber leider habe ich noch niemanden gefunden, der sich mit dem Thema "minimaler" Mutterschutz auskennt. Gruß
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