Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld ????

Frage: Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld ????

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Enbindungstermin ist der 01.10. und ich mache mir nun so meine Gedanken und brauche jetzt mal Hilfe bzw einen Rat: Die 8 Wochen nach der Entbindung bekomme ich doch im Mutterschutz noch Gehalt oder? Beantrage ich dann das Elterngeld erst ab Dezember? Ich muss jetzt auch langsam meiner Firma mitteilen wie lange ich in Elternzeit gehe. Habe gehört, wenn man 3 Jahre anmeldet und früher wieder kommen will, geht das und wenn man nur 2 Jahre angibt und dann verlängern will, geht das nicht. Bzw der Kündigungsschutz sei erloschen. Stimmt es daß man in der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden arbeiten darf? Und wenn man denn als Teilzeitkraft wieder kommen möchte gibt es eine Regelung über die Stundeneinteilung? Habe ich Anrecht auf vormittags oder ganze bestimmte Tage? Zwecks der Organistation mit Krippe/Oma wäre das gut zu wissen. Um die Krippe muss man sich ja auch so bald kümmern um einen Platz zu bekommen! HILFE, ... bin ein bisschen ratlos und hoffe mein riesen Text war jetzt nicht zu viel des Guten! Danke für die Unterstützung! Viele Grüße, Kazi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie beantragen EG direkt nach der Geburt - schon wegen der Bearbeitungszeit. Es wird aber das Mutterschaftsgeld (bekommt man in Höhe des durchschnittlichen Gehaltes im Mutterschutz von KK + AG) angerechnet. 2. Sie müssen, um verlängern zu können, mind. 2 J. EZ schriftl. mit Frist von 7 Wo. beantragen. 3. Sie haben evtl. Anspruch auf TZ, nicht aber auf bestimmte Zeiten oder Tage Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also der Reihe nach: 1.) EZ muß 7 Wochen vor deren Beginn mit Zeitangabe gemeldet werden. Also ca. 1 Woche nach der Geburt. Du hast also noch etwas Zeit. Natürlich kannst Du auch früher melden, mußt aber nicht. Du mußt die Zeiten EZ erst einmal nur für die ersten beiden Jahre verbindlich angeben. das dritte jahr kannst entweder aufschieben (mit Zustimmung des AG) oder 7 Wochen vor dessen Beginn nachmelden. 2.) In der EZ soll man vorrangig für sein Kind da sein, deshalb darf man nicht mehr als 30 Std. pro Woche arbeiten. 3.) Über die Arbeitszeiten innerh. der EZ-TZ muß man sich mit seinem AG einigen. man hat weder Aspruch drauf, nur vorm. zu arbeiten, noch z. B. nur Montags oder Freitags... Viele Grüße und alles Gute! Désirée


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