Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld ????

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld ????

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Enbindungstermin ist der 01.10. und ich mache mir nun so meine Gedanken und brauche jetzt mal Hilfe bzw einen Rat: Die 8 Wochen nach der Entbindung bekomme ich doch im Mutterschutz noch Gehalt oder? Beantrage ich dann das Elterngeld erst ab Dezember? Ich muss jetzt auch langsam meiner Firma mitteilen wie lange ich in Elternzeit gehe. Habe gehört, wenn man 3 Jahre anmeldet und früher wieder kommen will, geht das und wenn man nur 2 Jahre angibt und dann verlängern will, geht das nicht. Bzw der Kündigungsschutz sei erloschen. Stimmt es daß man in der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden arbeiten darf? Und wenn man denn als Teilzeitkraft wieder kommen möchte gibt es eine Regelung über die Stundeneinteilung? Habe ich Anrecht auf vormittags oder ganze bestimmte Tage? Zwecks der Organistation mit Krippe/Oma wäre das gut zu wissen. Um die Krippe muss man sich ja auch so bald kümmern um einen Platz zu bekommen! HILFE, ... bin ein bisschen ratlos und hoffe mein riesen Text war jetzt nicht zu viel des Guten! Danke für die Unterstützung! Viele Grüße, Kazi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie beantragen EG direkt nach der Geburt - schon wegen der Bearbeitungszeit. Es wird aber das Mutterschaftsgeld (bekommt man in Höhe des durchschnittlichen Gehaltes im Mutterschutz von KK + AG) angerechnet. 2. Sie müssen, um verlängern zu können, mind. 2 J. EZ schriftl. mit Frist von 7 Wo. beantragen. 3. Sie haben evtl. Anspruch auf TZ, nicht aber auf bestimmte Zeiten oder Tage Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also der Reihe nach: 1.) EZ muß 7 Wochen vor deren Beginn mit Zeitangabe gemeldet werden. Also ca. 1 Woche nach der Geburt. Du hast also noch etwas Zeit. Natürlich kannst Du auch früher melden, mußt aber nicht. Du mußt die Zeiten EZ erst einmal nur für die ersten beiden Jahre verbindlich angeben. das dritte jahr kannst entweder aufschieben (mit Zustimmung des AG) oder 7 Wochen vor dessen Beginn nachmelden. 2.) In der EZ soll man vorrangig für sein Kind da sein, deshalb darf man nicht mehr als 30 Std. pro Woche arbeiten. 3.) Über die Arbeitszeiten innerh. der EZ-TZ muß man sich mit seinem AG einigen. man hat weder Aspruch drauf, nur vorm. zu arbeiten, noch z. B. nur Montags oder Freitags... Viele Grüße und alles Gute! Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...