Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz bei Frühgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz bei Frühgeburt

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutz bei Frühgeburten: Am 05.08. kam mein Sohn Louis zur Welt (37. SSW bzw. 36+2, ET wäre der 01.09. gewesen). Eine Geburt vor der vollendeten 37. SSW gilt als Frühgeburt, soweit ich weiß. Sein Geburtsgewicht lag aber bei 2.590 g, sprich über 2.500 g. Wie lang ist nun mein Muschu nach Geburt, 8 oder 12 Wochen nach err. ET? Danke für Ihre Antwort und VG, fenja2003


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann nur der Arzt entscheiden. Eine Frühgeburt ist laut Definition die vorzeitige Entbindung eines lebenden Kindes nach der 24. und vor der 37. Schwangerschaftswoche. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Dein Mutterschutz beträgt insgesamt 18 Wochen, also 6 Wochen vor und 12 Wochen nach ET. Da das Geburtsgewicht des Kindes über 2500g liegt solltest Du Dir vom Kinderarzt oder Frauenarzt eine Frühgeburtsbescheinigung ausstellen lassen.


Mitglied inaktiv

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Du brauchst keine Frühgeburtsbescheinigung und auch der Arzt muss hier nicht entscheiden, ob es eine Frühgeburt war oder nicht. Es ist per Definition eine, da das Kind vor der vollendeten 37. SSW zur Welt kam. Vor diesem Zeitpunkt geborene Kinder werden immer als unreif und damit frühgeboren angesehen. Die Unreife kann sich in vielen Aspekten (Entwicklung von Hirn, Nerven, inneren Organen usw.) ausdrücken. Das Geburtsgewicht ist dabei kein Kriterium. Nur im umgekehrten Fall, also bei einer Entubidung ab der vollendeten 37. SSW, wird ein Kind unter dem Grenzgewicht als unreif und eingestuft und damit einer Frühgeburt gleich gestellt.


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