Mitglied inaktiv
Hallo Hat man einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn man bei beginn der Schutzfrist nicht in einem Beschäftigungsverhälniss oder Arbeitslos gemeldet ist. Denn bei uns ist es so: meine Frau hat bis zum 31.07.03 gearbeitet (war ein befristeter Vertrag). Die Schutzfrist begann am 9.08.03. Da aber meine Frau sich nicht arbeitslos gemeldet hat verweigerte die Krankenkasse Mutterschaftsgeld zu Zahlen. Darauf hat sich meine Frau doch noch nachträglich arbeitslos gemeldet (am 14.08.03) und die Zahlen wenigsten bis zum Entbindungstermin Arbeitslosengeld. Hat meine Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der Entbindung? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.
Hallo, Arbeitslose bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Zeit, wo sie sich nicht gemeldet hat, wird sie also wohl auch nichts bekommen. ANsonsten bis zum Endes des Mutterschutzes. Danach nur noch, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Alex Bei mir war es vor einem Jahr ebenfalls so - mein Vertrag lief am 4.januar aus. Anfang Februar letzten Jahres begann dann der Mutterschaftsurlaub. Ich habe mich sofort Arbeitslosgemeldet und mich zur Weitervermittlung frei gegeben - aber als Schwangere wollte mich eh keiner Einstellen. Ich habe dann Leistungen vom Arbeitsamt bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubes erhalten. Als ich in diese gesetzliche Schonfrist (6 Wochen vor ET) gekommen bin, hat die Kasse dann Mutterschaftsgeld in höhe des Krankengeldes bezahlt, da ich mich die letzten 6 Wochen aufgrund meines damals schlechten Allgemeinzustandes Krankschreiben habe lassen. Hätte ich mich nicht Krank schreiben lassen, hätte ich Mutterschaftsgeld bekommen, welches sich nach dem Arbeitslosengeld berechnet hätte. Vielleicht konnte ich dir ja weiterhelfen LG hormoni
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