Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld verweigert!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld verweigert!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Hat man einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn man bei beginn der Schutzfrist nicht in einem Beschäftigungsverhälniss oder Arbeitslos gemeldet ist. Denn bei uns ist es so: meine Frau hat bis zum 31.07.03 gearbeitet (war ein befristeter Vertrag). Die Schutzfrist begann am 9.08.03. Da aber meine Frau sich nicht arbeitslos gemeldet hat verweigerte die Krankenkasse Mutterschaftsgeld zu Zahlen. Darauf hat sich meine Frau doch noch nachträglich arbeitslos gemeldet (am 14.08.03) und die Zahlen wenigsten bis zum Entbindungstermin Arbeitslosengeld. Hat meine Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der Entbindung? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Arbeitslose bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Zeit, wo sie sich nicht gemeldet hat, wird sie also wohl auch nichts bekommen. ANsonsten bis zum Endes des Mutterschutzes. Danach nur noch, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Alex Bei mir war es vor einem Jahr ebenfalls so - mein Vertrag lief am 4.januar aus. Anfang Februar letzten Jahres begann dann der Mutterschaftsurlaub. Ich habe mich sofort Arbeitslosgemeldet und mich zur Weitervermittlung frei gegeben - aber als Schwangere wollte mich eh keiner Einstellen. Ich habe dann Leistungen vom Arbeitsamt bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubes erhalten. Als ich in diese gesetzliche Schonfrist (6 Wochen vor ET) gekommen bin, hat die Kasse dann Mutterschaftsgeld in höhe des Krankengeldes bezahlt, da ich mich die letzten 6 Wochen aufgrund meines damals schlechten Allgemeinzustandes Krankschreiben habe lassen. Hätte ich mich nicht Krank schreiben lassen, hätte ich Mutterschaftsgeld bekommen, welches sich nach dem Arbeitslosengeld berechnet hätte. Vielleicht konnte ich dir ja weiterhelfen LG hormoni


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader! Ich habe meine 1. Elternzeit abgebrochen zu Beginn der Mutterschutzfrist vom 2. Kind. Von der Krankenkasse erhielt ich bereits das Mutterschaftsgeld für das 2. Kind bezahlt. Für das 2. Kind habe ich beim AG wieder neue Elternzeit beantragt. Der Arbeitgeber ist der Meinung, er muß mir den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nicht ...

Hallo Frau Bader, ich wäre eigentlich noch mit unserem ersten Kind in Elternzeit bis 10.06.2013.Mir ist aber geraten worden die Elternzeit zu verkürzen um Mutterschaftsgeld zu bekommen, da unser zweites Kind am 12.06.2013 auf die Welt kommen soll. Das habe ich gemacht und der Arbeitgeber war auch einverstanden. Elternzeit beendet zum 30.04.und s ...

Hallo Frau Bader, am 7.6.13 bin ich in den Mutterschutz gegangen. Am 8.6.13 habe ich vom Arzt meine Bescheinigung bei der Krankenkasse abgebeben etc. Daraufhin kam dann ein Brief das sie meinen Arbeitgeber um die Entgeldbescheinigung gebeten haben, so wies auch sein soll . Bis dahin lief auch alles gut. Heute fiel mir auf, dass mir immernoch kei ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...