Ida-Marie
Ich bin seit Oktober 2012 selbstständig und habe mich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zum Normaltarif über 15,5 % (also inkl. Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld) versichert lassen.Vor meiner Selbstständigkeit war ich 2 Jahr lang Festangestellt, zuvor hatte ich 3 Jahre studiert. Ich bin jetzt aktuell in der 37. SSW und hatte vor 3 Wochen meinen Antrag auf Mutterschutz gestellt. (ich hatte bereits geahnt das Mutterschaftsberechnungen bei Selbstständigen eh immer etwas länger dauern) nach gestrigem telefonischen Nachfragen bei meiner Krankenkasse wurde mir gesagt das ich einen Anspruch von 17cent am Tag habe. Mit der Begründung das mein Steuerbescheid 2013 noch nicht vorliegt (der liegt noch beim Finanzamt) und meine eingereichte EÜR 2013 sowie meine ausgefüllte Kopie meines eingereichten Steuerbescheides 2013 nicht anerkannt wurde. Daher wurde mein Steuerbescheid aus 2012 herangezogen. Ich war allerdings ab Oktober 2012 Existenzgründer und habe in den 3 Monaten meiner Selbstständigkeit nur 88,00 Euro verdient. Meine Festanstellungszeit 2012 wird nicht anerkannt, weil mein Versicherungsverhältnis innerhalb der Krankenkasse ja ein anders war (Arbeitnehmerin) Ich habe natürlich nachgefragt ob ich den Steuerbescheid nicht einfach nachreichen kann, so wie es bei der Berechnung des Elterngeldes auch machbar ist. Antwort: „nein, das verbietet der Gesetzgeber“ Kann ich irgendwas tun damit meine Streuerklärung 2013 doch noch anerkannt wird? Wer kann mir in diesem Fall weiter helfen? Ich zahle seit gut 2 Jahren freiwillig den höchsten Satz , weil ich dachte ich wäre so am besten abgesichert. Hinzu kommt das ich jetzt nicht weiß ob mein Elterngeld erst nach den Ablauf meines Mutterschaftsgeldes ausgezahlt wird. Bei Selbstständigen ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird ab dem 1. Tag der Geburt ausgezahlt, aber wie ist es wenn ich nun Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, die Summe aber nun so gering ist? Wird es dann auch erst nach 2 Monaten überwiesen? Ich bin sehr auf das Geld angewiesen und schaffe es jetzt grade nur mit der Hilfe von Freunden das Ausbleiben des Mutterschaftsgeldes zu überbrücken.
Hallo, dann soll man Ihnen doch mal schriftlich geben, wo das steht. Liebe Grüße NB
Ida-Marie
Ich glaube ich habe leider den Gesetzestext gefunden: "Die Höhe des Krankengelds bei Selbstständigen ist anhand des Arbeitseinkommens zu bestimmen, das in dem Einkommenssteuerbescheid, der der Beitragserhebung zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit zugrunde lag, dokumentiert ist. Eine konkrete Ermittlung des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist nicht nötig. § 47 Abs 4 Satz 2 SGB 5 ist nicht als widerlegliche Vermutung auszulegen." Es gibt sogar ein Urteil in einem ähnlichen Fall : SG Reutlingen · Urteil vom 24. Juni 2010 · Az. S 14 KR 3892/09 Das ist ganz schön bitter :( Ich habe mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesminesterium für Famile...etc., dem Minesterium für Soziales und mit der unabhängigen Patientenberatung telefoniert. Niemand konnte helfen. Das tragisch komische daran ist wenn ich mich von Anfang an für den günstigen Tarif ohne Krankengeld entschieden hätte, hätte ich zumindest einen Antrag bei der Mutterschaftsstell für den Einmalbetrag stellen können und würde vom ersten Tag an Elterngeld ausgezahlt bekommen (wobei ich bei letzterm hoffe das ich das noch geregelt bekomme...)
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