-Pippilotta-
Hallo, Ich arbeitete 40 Stunden nach Tarif in Anlehnung öffentlicher Dienst. Im Oktober 16 bekam ich einen Sohn, nahm 3 Jahre Elternzeit, arbeitete seit November 17 Teilzeit. In der Zeit gab es etliche festgesetzte Lohnerhöhungen und ich stieg eine Gehaltsstufe hinauf. Ich kündigte meine Elternzeit vorzeitig aufgrund einer neuen Schwangerschaft mit Beginn des neuen Mutterschutzes im August. Wie berechnet sich mein Mutterschaftsgeld? Aus dem Gehalt 2016, also I. H. Des Mutterschaftsgeldes wie in meiner damaligen Schutzfrist? Oder werden die Gehaltserhöhungen seitdem berücksichtigt?
Hallo, eine Erhöhung, die im Tarifvertrag geschlossen wurde, gilt für alle - auch für die, die aus der EZ zurückkommen. Liebe Grüße NB
mellomania
es wird das berechnet was vor der elternzeit war. also vollzeit. wenn deine teilzeit jetzt höher ist mit all den erhöhungen hast du es falsch gemacht. wenn der vollzeit lohn mehr ist, hast du es richtig gemacht.
-Pippilotta-
Ja, das weiß ich. Es wird das Gehalt aus meiner Vollzeitstelle zugrunde gelegt. Die Frage ist nur ob mit oder ohne Lohnerhöhungen. Würde ich jetzt Vollzeit arbeiten, hätte ich ca 600 Euro mehr Brutto, weil ich einige tariflich festgelegte Lohnerhöhungen hatte und eine Gehaltsstufe aufgestiegen bin.
mellomania
ohne. der bruttolohn von der vollzeitstelle damals wird zu grunde gelegt. wenn du möchtest, dass die tariferhöhungen drin sind (die ja dann beim EG beachtet werden) hättest du die tz mit den erhöhungen weiter laufen lassen müssen und die EZ NICHT beenden.daher fragte ich. was du jetzt vollzeit HÄTTEST ist unerheblich, du hast es nicht. du hast entweder das brutto von vz damals oder das tz mit erhöhungen von jetzt. aber vollzeit damals kummuliert mit den erhöhungen geht natürlich nicht. entweder oder
luvi
Hallo, Jetzt möchte ich auch gerne verständnishalber nachfragen. Die Fragestellerin arbeitete TZ in Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz. Jetzt bekommt sie im Mutterschutz das Geld in Höhe des Vollzeitgehaltes. Würde sie jetzt arbeiten (nicht schwanger, EZ des ersten Kindes beendet) , würde sie Lohn inklusive der Tariferhöhungen erhalten. Da sie schwanger ist und Mutterschutzleistungen erhält, bekommt sie ihr altes Gehalt von vor der EZ. Ist das tatsächlich korrekt? Dann würde sie ja aufgrund der Schwangerschaft benachteiligt werden. Kann mich bitte jemand über meinen Denkfehler aufklären? Danke LG luvi
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