Schlauchi
Liebe Frau Bader, liebe "Alle", ich nehme an, ich stehe nur auf dem Schlauch und/oder brauche einen Schubs in die richtige Richtung (weil das eigentlich alles ganz einfach und logisch ist und ich nur alles komplizierter mache als es ist). Ich bin mehrfachbeschäftigt. ET ist der 4. Dezember, mein Mutterschutz beginnt am 4. November (vorher verzichte ich, wegen Wechsel in LSK III seit 05/19, auf elf Tage meines Mutterschutzes). Arbeitgeber A: sozialversicherungspflichtig, "Teilzeit" (36 Std/Wo, reduziert bis 31.12. aus Vollzeit), unbefristet Arbeitgeber B: Minijob auf Stundenbasis (max. 8 Std/Wo), < 390 Euro/Monat, gewerblich, nicht-selbständig, pauschalversteuert, befristet bis 31.12.2019 Über Arbeitgeber A bin ich gesetzlich krankenversichert (Krankenkasse A), über Arbeitgeber B bin ich über die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft Bahn-See versichert. Mein Verständis ist, dass sich beide Arbeitgeber anhand des jeweiligen Nettoentgelts der vergangenen drei Monate den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld teilen. Was ist mit dem Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Kommt das nur von Krankenkasse A, bei der ich gesetzlich versichert bin? Teilen sich das Krankenkasse A und die Knappschaft anteilig? Die MET-Bescheinigung nur an Krankenkasse A oder auch an die Knappschaft? Was passiert, wenn mein befristeter Minijob zum 31.12. ausläuft? Mein Verständnis ist, dass der Anteil von Arbeitgeber B zum Mutterschaftsgeld wegfällt? Falls sich Krankenkasse A und die Knappschaft das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse teilen, fällt dann auch anteilig der Zuschuss der Knappschaft weg oder übernimmt die 13 Euro dann im Januar voll Krankenkasse A (müssten sie aufgrund meines Entgelts bei Arbeitgeber A sonst eh, wenn es Arbeitgeber B nicht gebe)? Bisher stolpere ich immer nur über die Auskunft, dass vom Tage nach dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses an, Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zu zahlen sei... daher meine Annahme, dass der Arbeitgeberanteil von Arbeitgeber B entfällt. Der Arbeitgeberanteil von Arbeitgeber A bleibt gleich? Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes in in diesem Fall vermutlich hinfällig (weil Mutterschaftsgeld von Arbeitgeber A plus Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse schon mehr als Krankengeld ist und ich im Minijob eh keinen Anspruch auf Krankengeld habe)? Oder läuft das in diesem Fall eh alles ganz anders, weil zwei Arbeitgeber und ich verknote mich in unnötigen Gedankenspielen? Wenn Arbeitgeber B meinen Vertrag zum 1.1. verlängern würde (ich möchte während der Elterngeldzeit auf 450-Euro Basis bei ElterngeldPlus Bezug wieder einsteigen), würde sich vermutlich am Mutterschaftsgeld nichts ändern? Andererseits wäre es für Arbeitgeber B kostengünstiger, mich erst nach Ende der Mutterschutzes neu einzustellen (Arbeigeberanteil am Mutterschaftsgeld für einen Monat sparen), was vermutlich heißt, dass ich mit einer nahtlosen Verlängerung nicht rechnen sollte (Termin mit der Personalabteilung ist in vier Wochen). Und (sorry, was ganz anderes) kann Arbeitgeber A mir die stundenweise Beschäftigung (auf 450-Euro basis, (weit) < 30 Stunden) bei Arbeitgeber B während der Elternzeit untersagen, wenn er sie mir neben der regulären Beschäftigung dauerhaft (seit zehn Jahren - ob die ständige jährliche Befristung meines Minijobs rechtlich haltbar ist, sei hier mal dahingestellt *hust*) bewilligt hat? Muss ich das überhaupt neu anzeigen, wenn die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber eh bekannt/angezeigt und bewilligt ist? Danke! Schlauchi
Hallo, bitte die Frage etwas kürzer fassen. Liebe Grüße NB
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