Sunshinebella
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis Ende August in Elternzeit bei AG1 und habe während der Elternzeit mit Zustimmung des AG1 einen unbefristeten Vertrag bei AG2. Dieser Vertrag bei AG2 endet auch nicht mit Ablauf der Elternzeit bei AG1. Jetzt bin ich wieder schwanger, sodass ich die Elternzeit bei AG1 vorzeitig beende würde, um im Juni in den Mutterschutz zu gehen. Bei AG1 habe ich vor Beginn der Elternzeit 2019 in Vollzeit gearbeitet und bei AG2 arbeite ich seit Februar 2021 16 Stunden die Woche. Wie würde sich nun das Mutterschaftsgeld berechnen? Nur nach AG2, welches ja geringer wäre, als wenn das Mutterschaftsgeld von AG1 wieder zugrunde gelegt werden würde?! Im Internet habe ich diesbezüglich nichts gefunden, lediglich in Bezug auf einen Minijob, aber den habe ich ja bei AG2 nicht, sondern wie gesagt 16 Stunden wöchentlich. Vielen Dank im Voraus
Hallo, das geht so nicht. Sie können ja nicht 40 + 16 Stunde pro Woche arbeiten. Was wäre denn, wenn die Schwangerschaft nicht eingetreten wäre? Dann hätten sie ja auch nicht beide Jobs parallel gemacht. Das muss geklärt werden, bevor ich die Frage als solche beantworten kann. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In deiner Logik stimmt etwas nicht, bzw. ist unklar formuliert: "habe während der Elternzeit mit Zustimmung des AG1 einen unbefristeten Vertrag bei AG2" Wenn der Arbeitsvertrag auf die Elternzeit begrenzt ist, und du beendest die EZ um in der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von AG1 zu erhalten, dann ist für diese Zeit der Arbeitsvertrag bei AG2 beendet. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld von AG1. Keine weiteren Bezüge vom AG2.
Mitglied inaktiv
Das ist der Ursprungspost https://m.rund-ums-baby.de/recht/Verzicht-Mutterschaftsgeld-im-Nebenjob_220533.htm Und da war der Nebenjob nicht auf die EZ begrenzt und du wolltest die EZ beenden um Mutterschaftsgeld vom AG erhalten. Nebenjob sollte weiter laufen
Sunshinebella
Ich meinte mit "während der Elternzeit", dass ich jetzt monentan in der Elternzeit arbeite. Der Arbeitsvertrag bei AG2 ist nicht auf die Elternzeit begrenzt, das habe ich auch so geschrieben, dass er unbefristet ist. Wieso sollte er dann beendet sein, wenn ich die Elternzeit bei AG1 vorzeitig beende, um in Mutterschutz zu gehen? Ich möchte lediglich von Frau Bader wissen, wie es sich die Berechnung verhält, wenn ich bei beiden AG in Mutterschutz gehen würde. Denn das Problem, wenn ich beispielsweise bei AG2 auf Mutterschutz verzichten würde, wäre die Stundenzahl von mehr als 45 Stunden die Woche, da Mutterschutz bei AG1 mit 40 Stunden die Woche wie geleistete Arbeit zählt, laut vorherigen Aussagen und man Paragraf 4 Mutterschutzgesetz beachten müsste
Mitglied inaktiv
Du hast immer noch zu viele std. Erlaubt sind 90 h die Doppeleiche Üblicherweise begrenzt man die Nebenbeschäftigung auf die Zeit innerhalb der EZ
Mitglied inaktiv
Wenn du mit Vollzeitjob bei AG1 38 Std arbeitest, und bei AG2 mit 16 Wochenstunden unter Vertrag bist, dann ist das illegal. Nach ArbZG sind max. 48 Wochenstunden (ohne Schwangerschaft oder Stillzeit) möglich. Damit liegst du mit 8 Wochenstunden über der erlaubten Grenze. Das heißt, du kannst nicht beide Arbeitsverhältnisse gleichzeitig geltend machen. Entweder du beziehst Mutterschaftsleistungen aus dem ersten Arbeitverhältnis in Vollzeit, indem du die EZ beendest und auch im Nebenjob pausierst, oder du beziehst Mutterschaftsleistungen aus dem Nebenjob AG2 in Höhe von 16 Wochenstunden. Dein Hauptarbeitgeber hätte einer unbefristeten Nebenbeschäftigung in Höhe von 16 Wochenstunden nicht zustimmen dürfen, bzw. du hättest eine solche Beschäftigung auf die EZ befristen müssen, meiner Meinung nach. Ich sag mal einen theoretischen Fall: Wenn das Kind stirbt, endet die EZ spätestens nach 3 Wochen. Was ist dann mit den Arbeitsverhältnissen? Dann musst du 56 Std pro Woche arbeiten. Deswegen ist das illegal.
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