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Hallo Frau Bader, Fülle gerade den Antrag aus für Mutterschaftsgeld. Habe mehrere Fragen.. 1.Da wird mir die Frage gestellt, wann ich das letzte mal gearbeitet habe. Das war der 03.07. habe danach meinen restl. Urlaub genommen. Ich muss doch dann auch den 03.07. angeben oder? 2.bis wann mir mein Arbeitsentgelt zusteht (Urlaubsabgeltung) Was heisst das jetzt genau?? Muss ich da jetzt das Datum angeben, wann der Mutterschutz begonnen hat?? Das war nämlich der 06.08. oder die 8 Wochen nach dem ET ?? 3.Hat die FÄ als ET den 17.09. eingegeben in der Bescheinigung, obwohl im Mutterpass das korrigiert wurde nach US auf den 18.09. So hat mein AG das auch mitgeteilt bekommen. Muss ich mir jetzt Sorgen machen?? Danke schon mal für die Hilfe! LG Zara
Hallo, 1. Urlaub zäht zur Arbeitszeit 2. Abgeltung steht Ihnen doch gar nicht zu (nur bei Beendigung des Vertrages). Nur Urlaubstage bis zum Ende des Mutterschutzes 3. Warum sollten Sie? Sie haben im Ergebnis immer die 14 Wochen (außer Frühchen u Mehrlinge) Liebe Grüsse, NB
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