danka
Ich habe eine sehr komplizierte Situation. Ich habe einen befristeten Vertrag bis zum 29.mai 2014.im Moment bin ich bis zum 30.juni 2014 im Sonderurlaub bei einem anderen Arbeitgeber. Mein Mann und ich wollen nun ein Kind sodass ich wahrscheinlich Mai/Juni 2014 entbinden könnte. Ich habe schon viel recherchiert aber aufgrund meines ungewöhnlichen Falls wenig gefunden. Wer zahlt mir wann Mutterschaftsgeld und mit welchem Betrag kann ich rechnen? Ist mein Arbeitgeber, bei dem ich zur Zeit im Sonderurlaub bin und der sonderurlaub genau in der Zeit nach der Entbindung ausläuft,verpflichtet das Mutterschaftsgeld weiter zu zahlen und wenn ja wieviel?Das ist alles total verwirrend und ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Herzlichen Dank schon im Voraus.
Hallo, mal ganz ehrlich: lassen Sie das auf sich zukommen, wenn Sie schwanger sind und die Daten bekannt sind, kann man es genau sagen. Sonst müüsste man hier ja mehrere Möglichkeiten durchgehen. Ob Sie wirklich genau in dieser Zeit entbinden ist doch mehr als fraglich Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Sonderurlaub? Also von der Arbeit frei gestelllt - ohne Lohn. Dann gibts von da auch keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - solange der Sonderurlaub läuft. Oder anders herum: Bis zum 29.05.14 bekämst du einen Zuschuss von deinem befristeten Vertrag. Vom 30.05.-30.06.14 bekämmst du nur den Teil von der KK (13 Euro/Tag als gesetzlich Versicherte) Und ab dem 1.07. bekämst du den Zuschuss vom AG (bis zum Ende des MuSchu) Wieviel? von der KK pro Tag 13 Euro. Und dann gibts jeweils einen Zuschuss vom jeweiligen AG. Bis zur Höhe deines üblichen Nettolohns. Bis Ende Mai also der Lohn vom befristeten AG. Ab Juli vom Sonderurlaub-AG. Und es heißt Elterngeld! Lies mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine
mirico11
Wenn ich es richtig verstehe wird es nur kompliziert, wenn du sofort schwanger werden würdest. Und wenn ich es weiter richtig verstehe, bist du noch nicht schwanger ?! Ich wünsche es euch, das es alles so klappt, wie ihr es plant, aber in den meisten Fällen wird man eben nicht sofort nach Wunsch schwanger :( Kann sich also noch ein paar Moante hinziehen ! Lg
danka
Herzlichen Dank für die Information. Nun ist es konkret,es ging schneller als wir gedacht haben, ich bin schwanger und der Entbindungstermin ist am 24.5.14. Habe ich es also richtig verstanden, dass ich von meinem Arbeitgeber, bei dem der Sonderurlaub im juni 2014 endet, also ab Juli 2014 Elterngeld in Höhe meines durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate bekomme, auch wenn ich das Gehalt in der Zeit des Sonderurlaubs von einem anderen Arbeitgeber bezogen habe? ???? Herzlichen Dank und entschuldigen Sie bitte, dass ich nochmal nachfragen muss
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