Mitglied inaktiv
guten tag frau bader, gestern ergab sich bei uns folgendes problem: meine frau bekam nachts fieber und hatte starke schmerzen. damit sie zum arzt gehen konnte, bin ich vormittags zu hause geblieben und habe unsere tochter in dieser zeit betreut. da sie extrem müde und schlapp war und auch eine spritze bekommen hat, blieb ich noch da bis die kleine mittags schlafen ging und fuhr dann zur arbeit (ca. 14 uhr, mußte bis 20 uhr arbeiten). nun hat mein arbeitgeber mir dafür einen halben tag urlaub abgezogen und mir für den fall, dass sowas nochmal vorkommt, eine abmahnung angedroht. schließlich hätte sich auch die fiebernde mutter ums kind kümmern können und ggf. eine andere tagesbetreeung organisieren können. ich hätte deshalb nicht zu hause bleiben dürfen. ist das so richtig? meine frau war gestern absolut nicht in der lage, das kind vernünftig zu betreuen, ihr ging es wirklich schlecht. unsere eltern sind auch noch berufstätig und meine mutter konnte erst gegen 16 uhr zu uns kommen um auf die kleine aufzupassen. darf mir dafür nun urlaub abgezogen werden? für eine antwort wäre ich ihnen sehr dankbar. mfg, hendrik wolinsky ps: meine frau wurde nicht krankgeschrieben, da sie in elternzeit ist und keiner bescheinigung bedurfte.
Hallom, abmahnen darf er, wenn Sie es nicht unverzüglich mitteilen. Einen Anspruch auf Freistellung hat man bei Krankheit des KIndes, bei Krankheit der Mutter ist es problematischer-zumal man sicherlich ein Attest vom Arzt braucht, dass die Mutter das Kind nicht pflegen konnte. Den Urlaub darf er auch abziehen, evtl. übernimmt den Ausfall die KK. Gruß, NB
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