Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin Mutter von zwei Kindern und habe letztes Jahr im November eine Kur beantragt, die dann auch bewilligt wurde und die ich zu Januar antreten wollte. Leider bin ich aber dann wegen Depressionen in die Psychiatrie gekommen und mußte die Kur verfallen lassen. Jetzt habe ich in unserem Kindergarten einen Aushang einer Klinik entdeckt, die das Erziehungsprogramm Triple P im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur anbietet. Da ich auch durch meine Kinder psychisch sehr stark bealstet bin, haben mir meine Ärzte und die Erzieherinnen des Kindergartens zu einer Schulung dieser Erziehungsmaßnahe geraten. Also habe ich eine Kur in dieser Klinik bei meiner Krankenkasse (Audi BKK) beantragt, da nur sie den Kurs anbietet. Diese lehnt den Antrag aber jetzt mit der Begründung ab, daß sie mit dieser Klinik nicht kooperiere und meinte, ich müßte die Klinik nehmen, die sie mir anbieten. Ich möchte aber in diese Klinik, da ich sie selber schon mal bei einem Besuch besichtigt habe und da sie auch einen ausgezeichneten Ruf hat. Muß ich mich der Willkür meiner KK unterwerfen und tun was sie verlangt? Bei einem Gespräch mit einem anderen Sachbearbeiter der KK, sagte der mir nämlich, man könne unter bestimmten Umständen schon mal eine Ausnahme machen. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin ist und war auch in der Vergangenheit immer sehr patzig zu mir. Hoffentlich können Sie mir weiterhelfen. Nette Grüße Anarjac
Hallo, machen Sie eine schriftliche Beschwerde und versuchen Sie es bei dem Vorgesetzten. Éinen Anspruch auf eine bestimmte Klinik haben Sie aber nach meinem Wissen icht. Gruß, NB
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