kinderwunsch83
Hallo Frau Bader, ich bin in der Elternzeit an einen grippalen Infekt erkrankt und soll mich viel schonen, was mit meinen 6 Monate alten Sohn (Schreibaby) nicht möglich ist. Mein Mann ist voll berufstätig und die Familie ist nicht in greifbarer Nähe. Kann mein Mann bezahlt in so einen Fall vom Arbeitgeber freigestellt werden oder muss er Urlaub nehmen? Welchen bürokratischen Weg müsste ich beachten? Es geht mir rein um die Kinderbetreuung da mein Mann zur Zeit den Haushalt in den Abendstunden für mich erledigt. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Da muss er sich Urlaub nehmen. Ich und beide Jungs hatten in meiner Elternzeit diagnostizierte Schweinegrippe. Selbst da gab es keinerlei Unterstützung. Mütter haben Pech wenn sie krank sind. Leider. Gute Besserung.
allmountain
Mein Sohn war 5 Monate alt, als bei mir ein Leistenbruch (=nach OP nicht mehr als 4 kg heben dürfen) operiert wurde. Eine Woche später wurde dazu noch eine Symphysenlockerung diagnostiziert mit ärztlicher Verordnung einer 6 wöchigen Bettruhe. Das Krankenhaus und mein Hausarzt stellten für mich den Antrag einer Haushaltshilfe zu der wöchigen Arbeitszeit meines Mannes (8Std/Tag) Dieser durfte dann nach Absprache mit AG (unbezahlt frei gestellt) und Krankenkasse (bezahlte den ausgefallenen Arbeitslohn) daheim bleiben und Kind+ Haushalt managen. Es gibt sowas also schon. Bei einem grippalen Infekt wage ich es aber zu bezweifeln.
Sternenschnuppe
Aber, ohne es bös zu meinen, ein grippaler Infekt ist einfach zu wenig. Selbst Schweinegrippe langte nicht, trotz Baby, Schüttelfrost und 41 Fieber.
Tini_79
Vielleicht fühlt sich dein Mann ja auch etwas krank und sollte sich mal eine Woche zu Hause ausruhen... Oder euer Baby ist krank und er muss übernehmen (10 Tg Bezahlung durch die KK)...
Sternenschnuppe
Du rätst Nndung hat ernsthaft zu Betrug, oder ? Da muss man sich nicht wundern, wenn sich immer mehr Leute krank zur Arbeit schleppen um nicht in der gleichen Schublade zu landen. Mensch, sie hat einen grippalen Infekt, da wirft man sich Schmerzmittel ein, macht nix im Haushalt und gammelt mit dem Baby auf dem Sofa oder Kinderzimmer.
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