Mitglied inaktiv
Hallo Eine Mutter bringt ihr Kind zur Welt, gibt Vater unbekannt an und gibt es zur Adoption frei. Welche Möglichkeiten hat der leibliche Vater das Kind großziehen zu können und welche Schritte muss er gehen ?
Hallo, wie alt ist denn das Kind jetzt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Erstmal muss er das JA kontaktieren und angeben dass er der Vater ist, und einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Und dann kann er das Sorgerecht beantragen, was er sicher auch bekommen wird, wenn die Mutter das Kind zur Adoption frei geben wollte. Ich würde ALLES davon unbedingt zusammen mit einem Anwalt machen! LG Sabine
Mitglied inaktiv
Und weisst Du ob das zeitlich begrenzt ist ? Ich meine, die armen Aoptiveltern, welch Horror auch für sie, aber welche Bindung ist dann vorrangig ?
Mitglied inaktiv
Naja, im Grunde hat der leibliche Vater Recht auf sein Kind. Und wenn er bewusst von der Frau hintergangen und getäuscht wurde, dann hat er sicher auch gute Chancen selbst nach eine Adoption. Wobei so eine Adoption auch nicht mal eben so geschiet. Die Frage ist: wie alt ist das Kind denn jetzt? LG Sabine
Lina_100
Googln Sie mal "Goerguelue" (bitte die Umlaute als Umlaute schreiben). Der Fall ist durch alle auf europäischem Boden möglich Instsnzen gegangen und das ignorante OLG hat leider dazu beigetragen Fakten gegen den Vater zu schaffen. Rechtmaessig ist das nicht. Unter normalen Umständen sollte der Vater gute Ausdichten haben. Der vorgenannte Fall zeigt aber, so schnell wie möglich (höflich) massiv auftreten und kämpfen!
Mitglied inaktiv
Das Kind ist nun 3 Die KM beendete die Beziehung und der Vater verzog für ein paar Jahre beruflich bedingt. Durch Zufall bekam er nun von der Existenz seines Kindes mit. Er ist gut gestellt, zeitlich flexibel und ein absoluter Familienmensch. Niemals hätte er zugelassen dass sein Kind wegadoptiert wird.
Hallo, sehr schwierig. Es gibt den sehr bekannten Fall "Görgülü", bei dem kam es aber nie zu einer Adoption, da der Vater dies verhinderte. Die Annahme eines mind. Kindes beruht auf den §§ 1741 bis 1766 BGB. Nun, der leibliche Vater war zum Zeitpunkt der Annahme des Kindes nicht bekannt, somit ist eine Annahme des KIndes gemäß § 1747 Abs. 4 BGB möglich und legitim. Hat die Mutter jedoch arglistig gehandelt, den leiblichen Vater also verschwiegen, so kann auf Antrag des Vaters eine Aufhebung der Annahme gemäß § 1760 Abs. 2 c BGB erfolgen. Da das Kind aber schon so lange in der neuen Familie lebt, würd der leibliche KV mglw. ein Umgangsrecht bekommen, ob er die Adoption rückgängig machen kann, halte ich für schwierig - und langwierig. Ist das denn im Interesse des Kindes? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Ja, schrierig, er ist auch am hadern. Allerdings wurde er arglistig getäuscht. Er hat ein sagen wir mal sehr wohlhabenden Rückhalt, ist verheiratet, sehr solide und kann dem Kind alles ermöglichen von liebevollem Zuhause bis sorglose Ausbildung und Sicherheit. Natürlich geht es nicht vorderrangig um Geld, aber auch wenn er das Kind noch nie sah, so sieht er sich absolut in der Pflicht und würde auch einer sanften Rückführung zustimmen. Einem kompletten Verbleib bei den Adoptiveltern jedoch nicht. Dramatischer Vergleich : Ein entführtes Kind belässt man ja nach 3 Jahren auch nicht bei der neuen Familie. Und im entferntesten Sinne ist ihm sein Kind illegal abhanden gekommen. Den genannten Fall leite ich ihm weiter.
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