Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß nochmal fragen,

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muß nochmal fragen,

Mitglied inaktiv

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denn meine Frage weiter unten bezog sich auf Kindesunterhalt nicht um Ehegattenunterhalt. Also nochmal: Muß mein Mann für einen 16jährigen Jungen in U-Haft Unterhalt an die Kindesmutter zahlen? Der Junge kommt wahrscheinlich nicht vor Vollendung des 18 Lebensjahres aus der Haft. Danke schön für Ihre Mühen.


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