Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß mein Arbeitgeber mich kündigen,oder ich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muß mein Arbeitgeber mich kündigen,oder ich?

sunshinelady

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im Oktober(am 22.10.wird meine Tochter 3J.).Müßte ich denn nicht schon längst die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen haben,zwecks Arbeitslos melden?Habe dort von 2001-2007 gearbeitet(Vollzeit).Ich war dann mit meiner 1.Tochter schwanger als ich von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekam.Januar 2008 wurde sie geboren!Oktober 2009 kam unsere 2.Tochter!Mein Arbeitgeber weiß das wir nach der Geburt unserer 1.Tochter(6 Mon.später)weggezogen sind(50km).Er weiß auch das ich kein Führerschein habe bzw.Auto.Um halb acht kann ich meine beiden Kinder erst in den KiGa bringen(meine 2.Tochter geht erst seit dem 21.08.12 dorthin).Mein Mann arbeitet 3 Schichtsystem!Ich muß mich ja nach der Elternzeit arbeitslos melden,aber wie ohne Kündigung?Soll ich mich noch mal telefonisch mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen,oder was raten Sie mir?Danke,im voraus Gruß,sunshinelady


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen. Also müssen Sie kündigen. Frist wäre drei Monate zum Ende der Elternzeit. Also wurde ich mich schnellstens mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Beim Arbeitsamt gibt es eine Sperre, wenn es keinen sachlichen Grund für den Umzug gibt wie zum Beispiel ein Arbeitswechsel des Ehemannes. Liebe Grüße, NB


Lina_100

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Wenn Sie nicht erscheinen wollen hätten Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum EZ Ende kündigen müssen. Ihr AG darf in der EZ überhaupt nicht kündigen. Ein Aufhebungsvertrag wäre jetzt eine Möglichkeit, aber ist wie eine Eigenkündigung mit einer Sperre beim ALG 1 verbunden plus etwaige Folgen bei der KV.


sternenfee75

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Der Arbeitgeber kann doch erst am 1. Arbeitstag kündigen.


Sternenschnuppe

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Du wartest auf eine Kündigung ? Weiss Dein AG denn überhaupt dass Du nicht wiederkommen willst. Sprech mit ihm und schaut zusammen nach einer Lösung. Eigenkündigung bedeutet meist eine Sperre beim ALG1, aber wenn es mit Kinderbetreuung begründbar ist dann auch nicht zwingend.


CKEL0410

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Kündigen kannst du jetzt nicht mehr fristgerecht. Ich glaube es wird dann so oder so zu einer sperre kommen, der ag darf nicht kündigen!


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