miru
Liebe Frau Bader, kurz zum Hintergrund: mein Partner und ich überlegen, ob für uns der Partnerschaftsbonus sinnvoll wäre, da wir beide (voraussichtlich in Lebensmonaten 17 bis 20) nur je 25 - 30 Stunden arbeiten wollen. Zuvor wird mein Partner allerdings voraussichtlich regulär arbeiten und ich zwar in Elternzeit sein, aber kein Elterngeld (mehr) bekommen. Unsere Fragen daher: 1) Müssen wir beide für die Zeit des Partnerschaftsbonus auch Elternzeit beantragen oder ist das davon unabhängig? (Also könnte mein Partner einfach Teilzeit ohne Elternzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus erhalten) 2) Muss der Partnerschaftsbonus direkt an Monate mit Elterngeld oder ElterngeldPlus angrenzen? Vielen herzlichen Dank für Ihre Einschätzung! Miru
Hallo, 1. Nach § 4b Abs. 1 Nr. 1 müssen beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sein. EZ bedeutet dann aber eben Kündigungsschutz. 2. Wenn beide Elternteile in 4 aufeinander folgenden Le-bensmonaten gleichzeitig nicht weniger als 25 und höchs-tens 30 Wochenstunden erwerbstätig sind und ansonsten die Bedingungen des § 1 BEEG erfüllen, kann von beiden Eltern-teilen für diese 4 Lebensmonate zusätzliches Elterngeld in Gestalt des Partnerschaftsbonus beantragt werden. Dabei können Bezugszeiten und Leistungsarten auch kombiniert werden. Es ist zu beachten, dass ab dem 15. Lebensmonat kein Basiselterngeld mehr gewährt wird. Liebe Grüße NB
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