glennisgirlyy
Hallo, mein Sohn ist 8 Monate und geht seit 4 Wochen in den Kindergarten (8.00 - 15.00 Uhr) Mein Mann seine Arbeitszeit ist von 19.00 - 5.30 Uhr. Ich arbeite Teilzeit im Handel und habe wechselnde Arbeitszeit zwischen 6.00 und 21.00 Uhr. Nun ist meine Elternzeit vorbei und ich gehe wieder arbeiten. Da die Spätschichten bis 21.00 gehen kann ich nicht im Spätdienst arbeiten. Mein Arbeitgeber sagte: " es ist ihm egal was ich in der Zeit mit dem Kind mache". Nun wüsste ich gerne ob er im Recht ist, wenn er sagt, das ich arbeiten kommen muss, auch wenn ich niemanden habe, der auf meinen Sohn aufpassen kann.
Hallo, der AG soll, wenn er kann, Rücksicht auf die Belange der Familie nehmen. Wenn aber betriebliche Gründe entgegenstehen, muss er nicht. Wichtig ist auch, was im Vertrag steht. Liebe Grüsse, NB
glennisgirlyy
Danke, aber er sieht die betrieblichen Gründe darin, das es den Betriebsfrieden stört, da es den anderen Kollegen gegenüber unfair ist, wenn ich nur Frühdienst mache. Als ich vor einem Jahr in den Mutterschutz ging, setzte er an meine Stelle ZWEI! Kolleginnen, die jeweils beide ein kleines Kind haben und in der selben Situation sind, wie ich es bin. Ich hatte vor dem Mutterschutz schon bescheid gesagt, das es Probleme mit meiner Arbeitszeit geben könnte, da meinte er noch, das das gar kein Problem sei, denn ich habe die letzten zwei Jahre nur Frühschichten gearbeitet, weil meine Kollegen lieber den Spätdienst machten. Nun geht es aber nicht mehr, weil die Damen, die für mich als Ersatz kamen bleiben sollen. Sonst wäre es ja gar kein Problem meinte er, aber so geht es nicht. Gibt es nicht soetwas wie Vorrecht? ich meine ich arbeite schon länger dort.
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