MamaMuc
Liebe Frau Bader, Ich befinde mich gerade im dritten Jahr Elternzeit welches in der Jahresmitte endet. Ich habe bei meinem Arbeitgeber ein viertes Jahr Elternzeit beantragt, da wir nicht wissen wohin mit unserem Kind in der Zeit von meinem Arbeitsbeginn bis zum Start des Kindergartens. Dieses 4. Jahr wurde auch genehmigt. In dieser Zeit zahlt aber der Arbeitgeber natürlich nichts mehr für mich. Ab Start des vierten Jahres bin ich dann mit meinem Sohn kostenlos bei meinem Mann mit krankenversichert. Meine Frage ist nun: Muss ich irgendwelche sozialen Abgaben selbst leisten? Solche Abgaben wie Rentenversicherung, Solidaritätszuschlag usw., eben die üblichen Abgaben die auf einem Gehaltszettel zu finden sind. Ich wäre sehr froh wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Liebe Grüße Dani
Hallo, es gibt kein 4. Jahr EZ. Sie sind dann einfach unbezahlt beurlaubt.Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer in den einzelnen Sozialversicherungszweigen setzt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt voraus - woran es dann ja fehlt. Darunter leidet die Rente u evtl. auch der Anspruch auf ArbGeld 1 Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
du nicht. Ich war jahrelang bei meinem Mann Familienversichert
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