brittachen
Hallo Frau Bader, ich muss mich nochmals an Sie wenden. Zuvor einige ,wohl relevante Eckdaten: * getrennt seit 2015, 5 gemeinsame Kinder ( 8-16 Jahre) für die gemeinsames Sorgerecht besteht. ( Ich hab von ihm eine Vollmacht, welche besagt, dass ich vor Ärzten, Behörden und Banken in seinem Namen entscheiden darf) * Seit der Trennung gab es nur 3-4 mal Umgang, das letzte Mal im Mai 2016. Auch Telefonate, Briefe , Mails etc. gibt es seitdem nicht; auch nicht zu Geburtstagen usw. ... Umgangswünsche und/oder Vorschläge wurden bisher, bis auf die oben genannten 3-4 Male, abgelehnt. Er erwartet, dass die Kinder sich selbst und eigenständig um Umgang bemühen. Die älteste will keinen Kontakt mehr und hat mit ihm seit der Trennung nicht mehr gesprochen. Eine Aussprache, die sie vorgeschlagen hat, wurde vom Vater abgelehnt. * Unterhalt wird regelmäßig und halbwegs pünktlich gezahlt. Nun hab ich, weil die Kinder es sich wünschten, meinen Mann am 17.11.2016 eine Mail geschickt mit der Frage, ob er die Kinder zu Weihnachten nehmen möchte. Ich hab ihm 2 Besuchsmöglichkeiten genannt und ihm vorgeschlagen, selbst Gegenvorschläge zu machen. Außerdem hab ich ihn gebeten, mir bis 6.12.16 Bescheid zu geben, ob er die Kinder nimmt, da ich sonst anderweitig plane. Bis heute habe ich nichts von ihm gehört. Heute Abend jedoch rief er an um mir zu sagen, dass er allein bestimmt, ob und wann er die Kinder nimmt. Und wenn er sich nicht meldet, dann ist das sein gutes Recht. Und er habe auch das Recht, am 24.12. Abends vor der Türe zu stehen und die Kinder abzuholen. Sollte ich sie dann nicht rausgeben, ruft er die Polizei. Ist das wahr? Muss ich wirklich jedesmal "springen" wenn er es will?Welche Rechte und Pflichten habe ich? Welche er? Und noch eine kurze 2. Frage: Meine älteste geht aufs Gymnasium und soll im nächsten Jahr eine Sprachreise nach London antreten. Diese Reise wird nur 5 Tage dauern, ist also einer Klassenfahrt ähnlich. Finanziell trage ich die Kosten hierfür allein. Nun will der Kindsvater ihr diese Reise aber verbieten.Darf er das unter den gegebenen Umständen?Was kann ich dagegen unternehmen? Bisher habe ich noch keinen Anwalt aufgesucht, aber so langsam nehmen die Schikanen Überhand. Selbst meine Bearbeiterin beim Jugendamt gibt zu, dass sie noch nie einen so sturen und uneinsichtigen Menschen erlebt hat... Es muss tatsächlich immer so laufen, wie er es möchte...oder gar nicht. Und die Kinder leiden darunter... Muss ich mir das alles wirklich gefallen lassen? Und viel wichtiger: was kann ich für die Kinder tun um es ihnen nicht noch schwerer zu machen? Lieben Dank für Ihre Zeit...
Hallo, vereinbaren Sie feste Zeiten (wenn er nicht will, legen Sie einseitig Zeiten fest) und schicken es ihm zu. Dann geben Sie die Kinder zu den Zeiten raus u nicht zu anderen Zeiten. Die Polizei interessiert das nicht. London: Sollte er es grundlos verbieten, müssen Sie ein gerichtliches Eilverfahren beantragen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, musst Du nicht. Sag ihm er möge doch bitte klagen, das wäre auch in Deinem Interesse endlich verbindliche Zeiten vom Gericht festlegen zu lassen, an die auch er sich halten muss. Ebenso möchte er klagen um dem Kind die Reise verbieten zu lassen. Das Jugendamt hast Du schon an Deiner Seite, da kann doch nix passieren. Der braucht Grenzen.
Pamo
Der Vater irrt in vielen Bereichen. Er irrt sogar, wenn er meint dass er nicht zum Umgang verpflichtet ist - die Kinder haben auch dann ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater, wenn dieser bockt (auch wenn dies gerichtlich fast nie durchgesetzt wird). Soll er mal zur Polizei gehen, die werden wenig amüsiert sein, wenn ein Spinner Heiligabend Beamte dafür benutzen will, um seine Ex und Kinder zu tyrannisieren, obwohl er keine Umgangsvereinbarung mit entsprechender Absprache oder Gerichtsurteil nachweisen kann. Ganz ruhig zurücklehnen... lass ihn mal machen. Und du brauchst ihm nicht die Welt zu erklären, lass ihn das ruhig auf die harte Tour lernen.
desireekk
Du hängst so in der faller die viele getrennte Mütter kennen... .. es immer noch dem Ex "Recht" machen zu wollen und zuviel auf ihn einzugehen... Fakt ist: wenn er am Hl. Abend seine Kinder sehen will, dann soll er doch kommen. Wenn sie nicht mit wollen kann ER gerne die Polizei rufen, die werden ihm dann schon was erklären... und Du bittest die Polizisten um eine Protokoll zum Vorfall das Du dann im nächsten Prozess sofort gegen ihn verwenden kannst. Die Vorgehensweise war schon richtig ihn schriftlich mit Fristsetzung wg. Weihnachten zu fragen. Genau so weitermachen. Pamo hat Recht: Kinder haben ein recht auf Umgang mit beiden Eltern: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html Und dem Recht der Kinder widersetzt er sich aktuell, ER verhält sich also gegen das Gesetz. Wenn er wieder bei Dir antritt: lass ihn einfach reden, sag nix dazu, gar nix. Dann schreibst Du ihm hinterher und bittest ihn einen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren um den Umgang für die kommende zeit verbindlich festzulegen damit die Kinder einen stabilen und verlässlichen Rahmen haben in dem sie sich zurechtfinden können. Vermutlich wird er das nicht tun, aber das ist ja dann nicht Dein Problem. Und das o. g. wiederholst Du immer und immer wieder. Nochmal: Plane Weihnachten so wie Du denkst wenn er sich nicht klar bis 6.12. äußert. Ich glaube nicht dass er auftaucht am 24. und schon gar nicht, dass er die Polizei holt. Und WENN: damit schießt er sich nur selbst ins Knie. Zur Englandreise: das ist eine normale Reise innerhalb des Schulbesuchs. Da kann er gerne klagen und sein Geld dafür verschwenden. Jeder Richter wird ihn auslachen. Auch hier: mehr Gelassenheit bitte :-) LG D Versuch gelassen zu bleiben.
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