Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich dem KV unsere Adresse mitteilen?

Frage: Muss ich dem KV unsere Adresse mitteilen?

Inga83

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Ich habe einen 8jährigen Sohn, für den ich das alleinige Sorgerecht habe. Wir sind vor anderthalb Jahren in eine andere Stadt gezogen. Dies weiß der KV u auch in welche. Nach einer genauen Adresse hat er nie gefragt. Es bestand auch nur sehr selten Kontakt. Seit 2 Monaten besteht nun wieder Kontakt, den mein Sohn auch möchte und dem ich auch nicht im Wege stehe. Aber ich möchte nicht, dass er unsere Adresse erfährt. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass er unangemeldet vor der Tür stand u dann Theater machte, wenn ich nicht so sprang, wie er es gerne gehabt hätte. Beleidigungen waren dann noch das geringste. Wir haben uns bisher also immer am Bahnhof getroffen, wenn er den Jungen abgeholt oder gebracht hat. Er pocht aber darauf, dass ich ihm die Adresse mitteile. Muss ich das denn??? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 1686 BGB: Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Liebe Grüße NB


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