Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich AG schon bei Beantragung der EZ genauen Rückkehrtermin in TZ mitteilen?

Frage: Muss ich AG schon bei Beantragung der EZ genauen Rückkehrtermin in TZ mitteilen?

Stefanie-M

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Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe bald in den Mutterschutz und möchte dann schon mal die ganzen Formalitäten Zuhause vorbereiten. Ich habe vor, zunächst zwei Jahre Elternzeit zu beantragen. Unsicher bin ich mir jedoch noch, ob und ab wann ich im zweiten Elternzeit-Jahr in ElternTEILzeit zurückkommen möchte (15 Std./Woche). Ich möchte min. 14 Monate Zuhause bleiben, gerne aber auch länger. Nun ist meine Frage: Wie verbindlich muss ich denn den Rückkehrtermin in die ElternTEILzeit beim Beantragen der Elternzeit angeben bzw. kann ich dort erstmal anderthalb oder 2 Jahre angeben und dann trotzdem ggf. früher zurückkommen oder ist es ratsamer z. B. 14 Monate anzugeben und dann 7 Wochen vorher dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich doch noch länger Zuhause bleiben möchte? Wie ist da die rechtliche Lage bzw. was sind meine Rechte als Arbeitnehmerin? Ich kann ja zu dem Zeitpunkt, wo ich die Elternzeit beantrage und meinem Arbeitgeber die Dauer meiner Abwesenheit mitteile, noch nicht richtig einschätzen, wie alles läuft und wie lange ich tatsächlich Zuhause bleiben sollte/möchte. Ich danke Ihnen im Voraus sehr für Ihre Antwort. Viele Grüße. Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in Ihrem Fall würde ich das trennen. Eine Woche nach der Geburt müssen Sie normalerweise den Antrag auf Elternzeit stellen. Den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit müssen Sie erst sieben Wochen vor dem Beginn beantragen. Deshalb würde ich einfach mal warten, wie es läuft. Liebe Grüße NB


cube

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Den Antrag auf TZ in der EZ musst du spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der TZ einreichen. Du musst dich jetzt also noch gar nicht festlegen und da du dir ja selbst unsicher bist, würde ich das eben auch nicht tun. Schau erst mal, wie es läuft und reiche den Antrag dann eben fristgerecht ein. Was ich aber tun würde: vorab eben schon mal mit dem AG darüber sprechen, dass du während der EZ auch TZ arbeiten möchtest. So kannst du schon mal abklären, wie er darauf reagiert bzw. was er dir dann anbietet.


desireekk

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Hallo, da bin ich recht pingelig weil die Wortwahl durchaus die Haltung beeinflusst: man teilt die EZ als solche nur mit, man stellt keinen Antrag. Also: spätestens 7 Wochen vor Ende des MuSchu: Mitteilen, wie lange Du in EZ gehen willst (bis einschl. zum Tag vor dem 2. Geb des Kindes) . Sonst nichts. Ggf kannst Du erwähnen das Du zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf TZ stellen wirst (musst Du aber nicht). TZ-Antrag denn eben später mit genauen daten wen Du dich selbst in der neuen Welt gefunden hast. Gruss D


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