Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ein Vermieter Kindersicherung im Treppenhaus zulassen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss ein Vermieter Kindersicherung im Treppenhaus zulassen?

umertens

Beitrag melden

Wir wohnen im 3. Stock eines 5-stöckigen Miethauses. Auf jeder Etage befinden sich 4 Wohnungen. Jedes Stockwerk ist im Treppenhaus mit einer Steckdose (220 V) ausgestattet. Diese wird aber nie benutzt. Unsere Kleine (20 Monate) weiss bereits, dass sie Ihre Fingerchen da nicht reinstecken darf. Ich befürchte aber trotzdem, dass es mal passieren könnte. Nun habe ich eine Kindersicherung aus Plastik (Pfennigartikel) dort hineingesteckt. Diese lässt sich von Erwachsenen (Hausmeister, Handwerker etc...) ggf. in Sekundenschnelle entfernen. Nun rechne ich aber mit einer schriftlichen Untersagung seitens der Hausverwaltung. Muss ich diese ggf. entfernen oder kann ich darauf bestehen, dass die Kindersicherung bleibt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zu aller erst würde ich klären, wie alt der FI-Schutzschalter im Haus ist.ansonsten würde ich ohne darüber zu diskutieren die Kindersicherung anbringen. Der Vermieter hat eine so genannte Verkehrssicherungspflicht, er muss also alles tun, um Gefahren für Dritte zu beseitigen. Ich würde, sollte er sich tatsächlich daran aufhalten, auf die Gefahr und die Haftungs Folgen für ihn hinweisen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Ich denke nicht, dass der Vermieter das dulden muss. Der Schutzbereich aus den Gesetzen betrifft hauptsächlich deine Wohnung. Da kannst du "tun und lassen, was du willst". Müsste er es im Flur dulden, müsste er deine Kindersicherungsmaßnahmen auch im Keller usw dulden. Ich denke, das geht zu weit. Und andersherum hast du ja auch eine Aufsichtspflicht. Und es ist doch logisch, dass man in öffentlichen Räumen besonders aufpassen muss, gerade wenn man weiß, dass das Kind alles mit den Fingerchen erkundet. Bist du denn vorher hingegangen und hast dich freundlich und schriftlich erkundigt, wie diese Steckdosen gesichert sind (zB FI-Schutzschalter) und ob du freundlicherweise deine Etage mit einem zusätzlichen Schutz versehen darfst? Gruß Sabine (die nicht versteht, warum du auf eine Kindersicherung in öffentlichen Räumen bestehen und eine schriftliche Untersagung riskieren willst)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe derzeit folgendes Problem. Unser Vermieter verlangt per sofort, dass wir den Kinderwagen aus dem Treppenhaus entfernen. Dieser steht seit 2 Jahren in einer Ecke vor den Stromzählern. Wenn der Stromversorger ablesen kam, habe ich den Kinderwagen entfernt, sofern er da war. In den letzten Jahren hatte es niemanden ...

Hallo sehr geehrte Frau Bader, wir leben seit 7 Monaten in einer tollen Wohnung im 2.OG eines 9 Familien-Hauses und haben eine 18,5 Monate alte Tochter.Das einzige Problem an der Wohnung ist:Unsere Wohnungstür ist nicht Kindersicher!!! Um es kurz zu erklären,wir haben unter der Türklinke kein Schloss um von innen abzuschließen, lediglich einen Kna ...

Hallo, ich habe mal eine Frage in wie weit unser Vermieter uns die Heizung abdrehen darf. Er hat die Heizung ( Fußbodenheizung) seit geraumer Zeit abgestellt. Die Heizkörper in den Zimmern sind nur Attrappe weil er ausschließlich mit Holz heizt und bekannt dafür ist an den Nebenkosten zu sparen. Raumtemperatur liegt bei 20 grad. Wenn wir unseren So ...

Liebe Frau Bader, ich habe in den letzten Tagen auf tragische Weise eine Fehlgeburt erlitten. Ich war in der 8. SSW und bin beim Einstieg in die Badewanne ausgerutscht und dabei gestürzt. Dabei habe ich nur deshalb die Badewanne benutzt, weil die Dusche in unserer Wohnung seit zwei Monaten außer Betrieb ist und der Vermieter sich weigert, sie ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe meinen neuen Mietvertrag unterschrieben und bin in der 22. Ssw. Den Vermieter habe ich über die Schwangerschaft nicht informiert. Und sobald das Baby da ist werde ich die ersten Wochen bei meinen Eltern bleiben und danach wieder anfangen zu arbeiten. Das Baby wird aus diesem Grund von meiner Mutter betreut, da ich ...

Untermietvertrag, Schwangerschaft Was darf der Vermieter wenn ich schwanger bin aber in einem Untermietvertrag stehe und die Wohnung voll belegt ist, darf er mich kündigen oder hab ich ein Kündigungsschutz? PS : muss ich Nachwuchs beim Vermieter angeben? Wird es als weiteres Mitglied in der Wohnung gezählt? Die Vermieter haben uns nämlich un ...

Guten Tag. Wir erwarten im März 2020 unser 2. Kind. Nun ist meinen Frage, ob ich meinen Wohnungsvermieter von der "zusätzlichen Person" im Haushalt informieren muss? Wir haben keine Staffelmiete und unser monatlicher NK-Abschlag ist bereits der einer 4-köpfigen Familie, da wir diesbzgl auf Nummer sicher gehen wollten. Vielen X.

Ich hatte gelesen, das es dem Vermieter gegenüber keine Mitteilungspflicht über Nachwuchs gibt. Es spielt nur bei pro Kopf Nebenkosten eine Rolle. Diese Antwort erhielt ich. Kann ich davon ausgehen, das alles gut ist? Sehr geehrte Frau xxxxxx, vielen Dank für die Mitteilung, wir haben Ihre Nachricht in der Akte hinterlegt. Mit freundliche ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 1 Jahr und fast 5 Monate. Er fängt jetzt langsam mit der Trotzphase an. Natürlich ist er dann auch mal lauter wenn er etwas unbedingt haben möchte. Vorher hat es die Nachbarn nicht so gestört aber jetzt seit ein paar Wochen fangen sie am sich über ihn zu beschweren. Die Nachbarn sind sehr gut mit unsere ...

Sehr geehrte Frau Bader, da der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wollte, musst ich bis nach der Scheidung warten. Blöderweise hat meine Mitteilung einen Tippfehler. Mitteilung der Ehegatten über die Umgestaltung des Mietvertrags nach §1566a Abs. 3 BGB Sehr geehrte XXX betreffend den Vertrag vom XXX über das begründe ...