Hallo Frau Bader, ich habe in meiner Schwangerschaft direkt ein BV vom Gynäkologen bekommen. Das habe ich am selben Tag noch beiden Arbeitgebern vorgelegt, das war am 10.12.2013. Ich habe eine Festanstellung und einen 400 Euro Job, der AG des festen Jobs zahlt normal doch der AG des 400 Euro Jobs zahlte heute deutlich weniger ubd hatte auf der Überweisung "Endabrechnung" stehen. Ich habe aber seit einreichen des BV's nichts von meinem Arbeitgeber gehört und auch nichts schriftliches erhalten. Darf ein Arbeitgeber einfach das Gehalt kürzen? Vielen Dank!
von getcloser am 31.01.2014, 19:58